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Autor Thema: [News] NRW fördert Breitbandanbindng in ländlichen Gegenden  (Gelesen 326 mal)
 
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« am: 22. August 2008, 19:45:02 »
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NRW fördert Breitbandanbindng in ländlichen Gegenden
                 



Hier geht es zur News: http://ht4u.net/news/2275_nrw_foerdert_breitbandanbindng_in_laendlichen_gegenden            
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T061
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« Antworten #1 am: 23. August 2008, 09:53:37 »
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Für die Leute in den unterversorgten Gebieten ist das natürlich was feines.

Nun hat es der Bund mal wieder geschafft, Aufgaben auf die Länder abzuwälzen. Inhaltlich ist das super, sachlich ist es aber auch schade, dass der Bund mit sowas durchgekommen ist.

Traditionell war der Ausbau der Telekommunikation Sache des Bundes bzw. der Bundespost. Mit der Postreform und der Privatisierung der Telekom wurde in §§78 ff. TKG und  in der sog. Telekommunikation-Universaldienstleistungsverordnung (TUDV) festgelegt, das ISDN flächendeckend verfügbar sein muß. Der Absatz, dass diese Universaldienstleistungen den künftigen technischen Entwicklungen angepasst werden sollen, wurde sehr bald gestrichen....

Wenn die Bundesnetzagentur jetzt einfach in die TUDV reinschreiben würde, dass DSL zu den Universaldienstleistungen zählt, oder der Bundestag den §78 TKG ändern würde, müssten die Anbieter, allen voran die Telekom, nach §80, §81 TKG die flächendeckende Versorgung mit DSL sicherstellen. Nach §82 TKG hätten die Anbieter dabei Anspruch auf eine Unterstützung durch den Bund. Es gibt die Möglichkeit dass die Unternehmen von ihren Kunden eine zusätliche Abgabe dafür einziehen, allerdings ist der §83 TKG nicht gerade unternehmensfreundlich, und ich frage mich wie in §83 Abs. 1 der Satz 3 in den Text gekommen ist... Augen rollen
Mit einer Änderung des §78 TKG oder der TUDV wären die Anbieter nach §84 Abs. 2 TKG IMHO auch verpflichtet, Festnetztelefon und DSL getrennt anzubieten. Das wäre für die TK-Anbieter natürlich sehr umsatzschädigend, wegen VoIP. Erschwerend käme der derzeitige §108 TKG hinzu, weil die VoIP-Anbieter dann sicherstellen müssten, dass Notrufe unter 112 & co. jederzeit abgesetzt und lokalisiert werden können. Das würde zusätzlichen Aufwand bedeuten, der von den VoIP-Kunden reingeholt werden müsste.

Derzeit befinden sich noch rund 30% der Telekom-Anteile im Besitz des Bundes (14% direkt, 16% über die KfW, vgl. Wikipedia)

Das TKG basiert auch auf der Telekommunikationsrichtlinie der EU (2002/22/EG). Hier ist eine regelmäßige Überprüfung der technischen Entwicklung vorgesehen (Artikel 15). Allerdings definierte die EU als Universaldienst noch im Jahr 2002 das 56K-Modem, das wird IMHO auch noch eine Weile so bleiben, bis gewisse Länder (Bulgarien...) ihren Rückstand aufgeholt haben.
--> noch 100 Jahre warten, dann muss es von EU-Seite auch überall DSL geben, ohne dass es der Staat bezuschusst... Zunge
« Letzte Änderung: 23. August 2008, 10:17:01 von T061 » Moderator informieren   Gespeichert

Daniel
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« Antworten #2 am: 23. August 2008, 19:38:33 »
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Ich denke nicht, dass der Bund die Aufgabe auf die Länder abgewälzt hat. Es ist eine Initiative von NRW, an welcher sich der Bund beteiligt.

Der Bund hat seine Aufgabe, nach der EU-Richtlinie, erfüllt. ISDN für alle. Weitere Überlegungen folgen wohl auch erst, wenn die EU diese entsprechend fordert. Siehe Link in der Meldung. Das NRW jetzt ihre eigenen Wege geht, dient ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen. Der Bund fördert diese wahrscheinlich eben, weil es grundsätzlich eine Aufgabe des Bundes wäre.
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mfg
Daniel
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alles schön nacheinander... und doch verwirrt


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« Antworten #3 am: 24. August 2008, 12:32:07 »
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T'schuldigung fürs Klugscheissen, aber wenn Menschen vom Land in die Stadt ziehen, dann heißt das Landflucht.
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Daniel
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« Antworten #4 am: 24. August 2008, 12:51:33 »
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Hab ich was anderes geschrieben? Zunge

Ich glaub ich werde alt...
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mfg
Daniel
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