Für die Leute in den unterversorgten Gebieten ist das natürlich was feines.
Nun hat es der Bund mal wieder geschafft, Aufgaben auf die Länder abzuwälzen. Inhaltlich ist das super, sachlich ist es aber auch schade, dass der Bund mit sowas durchgekommen ist.
Traditionell war der Ausbau der Telekommunikation Sache des Bundes bzw. der Bundespost. Mit der Postreform und der Privatisierung der Telekom wurde in
§§78 ff. TKG und in der sog.
Telekommunikation-Universaldienstleistungsverordnung (TUDV) festgelegt, das ISDN flächendeckend verfügbar sein muß. Der Absatz, dass diese Universaldienstleistungen den künftigen technischen Entwicklungen angepasst werden sollen, wurde sehr bald gestrichen....
Wenn die Bundesnetzagentur jetzt einfach in die
TUDV reinschreiben würde, dass DSL zu den Universaldienstleistungen zählt, oder der Bundestag den
§78 TKG ändern würde, müssten die Anbieter, allen voran die Telekom, nach
§80,
§81 TKG die flächendeckende Versorgung mit DSL sicherstellen. Nach
§82 TKG hätten die Anbieter dabei Anspruch auf eine Unterstützung durch den Bund. Es gibt die Möglichkeit dass die Unternehmen von ihren Kunden eine zusätliche Abgabe dafür einziehen, allerdings ist der
§83 TKG nicht gerade unternehmensfreundlich, und ich frage mich wie in
§83 Abs. 1 der Satz 3 in den Text gekommen ist...

Mit einer Änderung des
§78 TKG oder der
TUDV wären die Anbieter nach
§84 Abs. 2 TKG IMHO auch verpflichtet, Festnetztelefon und DSL getrennt anzubieten. Das wäre für die TK-Anbieter natürlich sehr umsatzschädigend, wegen VoIP. Erschwerend käme der derzeitige
§108 TKG hinzu, weil die VoIP-Anbieter dann sicherstellen müssten, dass Notrufe unter 112 & co. jederzeit abgesetzt und lokalisiert werden können. Das würde zusätzlichen Aufwand bedeuten, der von den VoIP-Kunden reingeholt werden müsste.
Derzeit befinden sich noch rund 30% der Telekom-Anteile im Besitz des Bundes (14% direkt, 16% über die
KfW, vgl.
Wikipedia)
Das TKG basiert auch auf der Telekommunikationsrichtlinie der EU (
2002/22/EG). Hier ist eine regelmäßige Überprüfung der technischen Entwicklung vorgesehen (Artikel 15). Allerdings definierte die EU als Universaldienst noch im Jahr 2002 das 56K-Modem, das wird IMHO auch noch eine Weile so bleiben, bis gewisse Länder (Bulgarien...) ihren Rückstand aufgeholt haben.
--> noch 100 Jahre warten, dann muss es von EU-Seite auch überall DSL geben, ohne dass es der Staat bezuschusst...