Autor Thema: EU zerstört Ehrenamt...  (Gelesen 704 mal)

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Offline Daniel

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EU zerstört Ehrenamt...
« am: 16. April 2012, 11:45:07 »
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Ich habe gerade mit großem Schrecken von einem neuen Vorhaben der EU gelesen. Demnach soll die Arbeitszeit-Begrenzung aus der EU Charta auch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten. Was im aller ersten Moment vielleicht noch sinnig klingt, macht schon auf den zweiten Blick einfach keinen Sinn mehr. Die Idee sieht vor, dass der Feuerwehrmann, welcher ein Ehrenamt ausübt, auf nicht mehr als 45 Arbeitsstunden pro Woche kommt. Ohne lange zu rechen, bedeutet dies für jeden Vollzeit-Beschäftigten das Ende des Dienst. Wer sich sowas ausdenkt, sit fern ab von jeder Praxis.

Weitere Infos: http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2012/0415/feuerwehr.jsp
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Daniel
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Offline Rick

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #1 am: 16. April 2012, 14:27:30 »
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Ist doch eine gute Sache.
48 Stunden die Woche ist zwar debattierbar, aber wer wirklich regelmäßig mehr als dieses Pensum schafft, macht sich seine Gesundheit zunichte, und ist auch in einem Einsatz nicht der Kamerad, den ich gern an meiner Seite hätte, geschweige denn am Steuer.

Ich denke auch, dass dort überdramatisiert wird, in dem Artikel, von wegen, der Einsatz wäre für 80k Feuerwehrmänner zuende.
48 Stunden die Woche heisst bei einem 40-Stundenjob, 8 Stunden die Woche, ausserhalb der Arbeitszeit, für die der Feuerwehrmann bereits sowieso freigestellt werden muss, zusätzlich, was in etwa einem größeren oder zwei kleineren Einsätzen, und einer halbtägigen Ausbildungsveranstaltung entspricht.

Wenn dann am Samstagabend ein Großfeuer ausbricht, mag es zwar nach einer Weile zu engpässen kommen, aber grade dann werden sowieso umliegende Wehren alarmiert, und das Personalproblem sollte sich im Griff halten lassen.

Es mag, wie immer, Ausnahmen geben, aber ist es dann dort nicht wichtiger Nachwuchs zu rekrutieren, als ein Gesetz zum Schutz der Kameraden zu kippen?


Finde übrigens Klasse, wie mal wieder 'Die EU' als Buhmann herhalten darf, ohne dass parteiliche oder Länderinitiativen dahinter aufgedeckt werden.

Offline Robert

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #2 am: 16. April 2012, 14:31:41 »
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Wenn ein Brand nicht rechtzeitig gelöscht wird, wird doch automatisch irgendwann ein Großunfall draus. Und die dürfen laut Bericht behandelt werden. Ergo wird die Arbeitszeit einfach zukünftig immer zur Vermeidung eines Großunfalls aufgebracht. :)

Ich schätze mal, dasss keiner bei den freiwilligen Feuerwehren auf die Uhr guckt und denkt "ok, die Hütte muss ich jetzt brennen lassen." Weil wer so denkt, hätte wohl gar nicht erst bei den fw Fw angefangen.
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Offline Rick

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #3 am: 16. April 2012, 14:34:12 »
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Jo, traditionell gibt es 1001 Feuerwehrrichtlinien - und am Ende wird sich oft nur sehr selektiv dran gehalten, bei den Freiwilligen.

Offline Daniel

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #4 am: 16. April 2012, 14:50:32 »
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Allein schon die Aufstellung der Wochenstundenzahl für den Beruf reicht beispielsweise bei einem Gartenlandschaftsbauer nicht aus. Während der Arbeitszeit fallen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zudem nicht zwingend aus. Insbesondere in ländlichen Gebieten, aber auch in Großstädten, nehmen die Mitglieder regelmäßig an Einsätzen während der Arbeitszeit teil. Die Berechnung möglicher Einsatz- und Ausbildungszeiten entbehrt jeglicher Grundlage, nach welchen Maßstäben berechnest du die Zeiten.

Wenn dann am Samstagabend ein Großfeuer ausbricht, mag es zwar nach einer Weile zu engpässen kommen, aber grade dann werden sowieso umliegende Wehren alarmiert, und das Personalproblem sollte sich im Griff halten lassen.

Das dürfte ein schwerer Irrglaube sein. Gerade bei Großschadenslagen wird der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren stets fest mit eingeplant, wenn nun 50 Prozent wegen der Höchststundenzahl ausfallen hat das erhebliche Konsequenzen.

Mal losgelöst von den Zahlenspielen stellt sich hier die Frage, ob die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht weiterhin den Kameraden überlassen werden sollte. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Tätigkeit, die nach dem jeweiligen Vermögen des Einzelnen durchgeführt wird. Ist man krank, fährt man nicht mit. Ist man überarbeitet, fährt man nicht mit. Gibt es wichtigere Dinge zu erledigen, fährt man nicht mit. Das hat bislang immer geklappt, weshalb sich schon die Frage stellt, wieso hier regulierend eingegriffen werden soll.
Zudem sichert es nicht die Lage. Gehe ich Anfang meiner Woche auf einen Großeinsatz, komme ich Ende der Woche dennoch über die Wochenstundenzahl, beruflich bedingt. Davor wird keiner geschützt. Ebenso unberücksichtigt, wenn man von Schutz der Kameraden spricht, ist die Frage nach der Stundenzahl am Stück. Wenn der Feuerwehrmann nach 9 Stunden Arbeit noch zum Einsatz fährt, aber alles im Rahmen der Wochenstundenzahl läuft, dann ist der Schutz also gewährleistet.

Dieser Vorstoß ist einfach nicht durchdacht und entbehrt zudem den Bedarf einer Regelung. Mal unabhängig von der Frage, wie so etwas in der Praxis durchgeführt werden soll.
mfg
Daniel
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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #5 am: 16. April 2012, 15:10:37 »
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Mal losgelöst von den Zahlenspielen stellt sich hier die Frage, ob die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht weiterhin den Kameraden überlassen werden sollte. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Tätigkeit, die nach dem jeweiligen Vermögen des Einzelnen durchgeführt wird. Ist man krank, fährt man nicht mit. Ist man überarbeitet, fährt man nicht mit. Gibt es wichtigere Dinge zu erledigen, fährt man nicht mit. Das hat bislang immer geklappt, weshalb sich schon die Frage stellt, wieso hier regulierend eingegriffen werden soll.
Zudem sichert es nicht die Lage. Gehe ich Anfang meiner Woche auf einen Großeinsatz, komme ich Ende der Woche dennoch über die Wochenstundenzahl, beruflich bedingt. Davor wird keiner geschützt. Ebenso unberücksichtigt, wenn man von Schutz der Kameraden spricht, ist die Frage nach der Stundenzahl am Stück. Wenn der Feuerwehrmann nach 9 Stunden Arbeit noch zum Einsatz fährt, aber alles im Rahmen der Wochenstundenzahl läuft, dann ist der Schutz also gewährleistet.

Sicher ist das schön, wenn das jetzt schon so klappt - aber mit einer rechtlichen Absicherung steht man doch in jedem Falle besser da.


Was die Zeiten angeht, wenn ich mich recht entsinne waren die alten Pflichtausbildungszeiten 120 Stunden im Jahr (das galt jedenfalls so beim THW - ich denke ob man sich dann für den Katschutz bei der Feuerwehr verpflichtet hat, hat daran nichts geändert). Damit kommt man auf etwas über 2 Stunden die Woche. Ich habe vier Stunden angesetzt, weil man für Urlaub etc. etwas mehr Angebot macht, und Wartung vom Gerät natürlich auch noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wenn man zudem als Ausbilder tätig ist, wird das natürlich schnell mehr, aber das muss man dann einplanen.
Ich kenne nun die Fallzahlen nicht, das ist sicherlich auch regional unterschiedlich, ob man an einer Autobahn wohnt, oder nicht, etc.
Aber 2 Stunden für einen Verkehrsunfall erscheint mir machbar, genauso 4 Stunden für einen mittleren Gebäudebrand.
Dazu kommt dann sicherlich noch Kleinkram, wie Höhenrettungen und andere Leiterarbeiten, aber auch solche Einsätze sind in der Regel mit Nachbereitung in 2 Stunden machbar.

Große Einsätze und Übungen fallen zwar auch mal an, aber zumindest die Übungen sollten unter die geplanten Ausbildungsstunden fallen, und eben von vornherein ein gewisses Pensum nicht überschreiten, auch jetzt wo es keine Pflichtfeuerwehrleute mehr gibt.
Mir scheint da hauptsächlich die Angst vor der Buchführung zu sprechen, aber Buch sollte sowieso geführt werden, insofern seh ich wirklich keinen Grund warum die Idee als solche abzulehnen ist.
Man mag vielleicht noch etwas an den Ausnahmen arbeiten müssen, aber 48 Stunden die Woche Arbeit sind viel.
Am Ende wird sowieso geschickt Buch geführt, und ein für 2 Stunden gesetzter Ausbildungsdienst nimmt spontan einen ganzen Samstag ein und umfasst einen Haufen Wartung.

Naja, mal schaun ob sich so eine Richtlinie überhaupt durchsetzen kann, und wie diese in Deutschland implementiert wird. Im Moment klingt es mir sehr danach, dass keiner was weiß, aber manche erstmal vorsorglich Panik schieben. Und die böse EU steckt ja dahinter.

Offline Daniel

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #6 am: 16. April 2012, 15:53:58 »
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Ich sehe keine Angst vor einer vermeintlichen Buchführung, diese Erfolg so oder so bereits und ständig. Ich erachte aber eine solche Auferlegung von Wochenstundenzahlen für einen Freiwilligen Dienst als unnötige Belastung derer die wirklich sinnvoll ihre freie Zeit nutzen wollen.
Zudem scheitert es ja nicht an den Ausnahmeregelungen sondern an der grundsätzlichen Logik, welcher hinter der angedachten Richtlinie steckt. Hierzu verweise nochmals auf meinen letzten Absatz, welchen du auch zitiert hast, wo unabhängig von irgendwelchen Rechnungen die Logik der Idee in Frage gestellt werden kann.

Deine Rechnungen für Einsatzzeiten und Übungen mögen vielleicht auch aufgehen, zumindest wenn man die Jahresübungen für besondere Einsatzgebieten heraus nimmt. Allerdings sind, zumindest nach des bisherigen Darstellungen, die persönlichen Eigenschaften der Kameraden nicht berücksichtigt. Jeder Selbstständige wird zwangsläufig vom Dienst ausgeschlossen, da er (es mag Ausnahmen geben) mit dem Job schon über die Wochenstundenzahl kommt. Zudem bleiben Beispiele wie der Gartenlandschaftsbauer, welcher im Sommer auch in aller Regel auf 48 Stunden oder mehr kommt (Stichwort hier ist das Überstundenkonto für die Winterzeit). Diverse andere Berufsgruppen liegen auch deutlich darüber, auch wenn es eigentlich nicht so sein sollte.

Wie bereits erwähnt zweifel ich auf der einen Seite den Regelungsbedarf an. Zudem befürchte ich, dass eine solche Regelungen fern ab der Realität entsteht und so zu einer unnötigen Belastung derjenigen wird, welche eigentlich nur freiwillig ein (machen wir es etwas poetisch) gutes Werk verrichten wollen.
mfg
Daniel
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Offline T061

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Re: EU zerstört Ehrenamt...
« Antwort #7 am: 17. April 2012, 23:52:36 »
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 :o

Ist ja echt skurril... Heisst das jetzt, wenn ich im Sommer Wasserwacht-Wachdienst an unserem See machen will, und 40 Stunden im normalen Job gearbeitet habe, dass ich mich spätestens nach 5 Stunden aus dem Wachbuch austragen muss, oder die Ortsgruppe bekommt Ärger aus Brüssel? [wtf] Wenn jeder Arbeitnehmer nur 5 Stunden pro Woche Wachdienst leisten darf, hätte die Ortsgruppe dann wohl ein gewisses Problem, den Verpflichtungen gegenüber der Stadt (welcher der See gehört...) :-X Die Leute müssten sich dann die ganze Badesaison für Mini-Wachdienste bereithalten... Klar, man hat ja sonst nichts zu tun, und nach 5 Stunden am See kann man ja noch soviel mit dem Tag anfangen! :P

Oder ist das weniger hart gemeint und bezieht sich das nur auf konkrete Rettungsmaßnahmen? Dann wäre das ja für Wasserwacht/DLRG noch vertretbar, die meisten dieser Aktionen sollten ja nicht so oft vorkommen und wären oft in einer halben Stunde abgeschlossen.

Oder ist das extrem krass gemeint und bezieht sich auf jede denkbare Arbeit für die Ortsgruppe? Muss ich nun für ein typisches 50-Stündiges Jugendzeltlager von Fr bis So nachmittag im Extremfall 10 Dienstschichten an Betreuern (meistens zwischen 6-10 Gruppenbespaßer, dazu die ganze Hintergrundlogistik...!) ansetzen, wenn diese alle einen Vollzeitjob haben? :DD
Wer macht dann die Schicht zwischen halb zwei Uhr Nachts und halb sieben Uhr morgens am Sonntag? Aber ja den Schichtwechsel nicht verpassen, sonst gibts Ärger mit der EU! ::)

Das ist so grotesk, das kann nur von der EU kommen...

 

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