Vorgestern wurde ja gemeldet, das der Bundesstaat Nevada erstmalig einem Google Car eine Lizenz erteilt habe, die es gestattet unter Auflagen am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
http://www.netzwelt.de/news/92168-fahrerloses-google-auto-erhaelt-erste-lizenz.htmlIn nicht mehr all zu ferner Zukunft ist ja zu erwarten, das diese Technik Einzug ins Alltagsleben halten wird."Automobil" habe ich in Gänsefüßchen gesetzt, weil es ja im wahrsten Sinne "selbstbeweglich" bedeutet. Man unterschied seinerzeit damit vom Pferdegespann.
Nun, mehr als hundert Jahre später, wird das Auto ja wirklich selbstbeweglich.Frage ist, wie der Amtsschimmel eigentlich damit umgehen wird?
Es wäre meiner Ansicht nach schade und auch widersinnig, wenn der Gesetzgeber dennoch von einem möglichen Fahrzeughalter eine Fahrerlaubnis verlangen würde. Zumindest eine Fahrerlaubnis, wie wir sie heute kennen.
Die Vorteile so eines Gerätes, das u.a. mutmaßlich einmal besser "funktionieren" wird, als jeder Mensch, würden doch wieder eingeschränkt.
Gerade für Menschen, die sich z.B. körperlich nicht dazu in der Lage fühlen ein Fahrzeug sicher zu beherrschen, wäre es eine gute Sache. Auch nimmt die Anzahl der Menschen ohne Führerschein, vor allem in den Großstädten, immer mehr zu. Vorgestern wurde im Fernsehen Basel als Beispiel genannt, wo nur noch 59% der Menschen bis zum 25.ten Lebensjahr einen Führerschein haben.
Vor ein paar Wochen war in der NY-Times von einer noch niedrigen Quote bei den jungen New-Yorkern zu lesen.Finde den Artikel gerade nicht wieder.
Bei den Groß-Städtern kann man es ja verstehen und manchesmal habe ich sie darum schon beneidet.Wer das Glück hat in einer Groß-Stadt zu wohnen und auch noch seinen Job dort hat, braucht sich nicht mit dieser verschissenen Kapitalvernichtungsanlage Auto belasten.
Speziell beim deutschen Gesetzgeber bin ich skeptisch, allerdings wird es Druck durch andere EU-Länder und dem damit verbundenen Bestreben nach Harmonisierung geben.Prescht ein Land vor und handhabt ein solches "Automobil",z.B. wie einen Rasenmäher oder Kaffeeautomat,für dessen Nutzung kein besonderer Befähigungsnachweis für notwendig erachtet wird, hat Berlin ein Problem.
Was meint ihr? Wie soll man ein solches zukünftiges Automobil bewerten? Ist es ein Gerät, das noch vom "Fahrgast" eine Befähigung zur Steuerung erforderlich macht, für den Fall der Fälle? Oder soll man es als ein "Dienstleistungsgerät" betrachten, deren Verantwortung für eine ordnungsgemäße Funktion allein beim Hersteller liegt?
Kurz: Führerschein- ja oder nein?