Grade im "Fernabsatz", wo der Kaeufer die Ware erst nach Bezahlung und Erhalten der Ware selber einsehen kann, ist es doch schon beinahe Betrug etwas zu verkaufen, was den gemachten Versprechungen nicht entspricht.
Ich meine immer mal wieder zu lesen, wie verkaeuferfeindlich Ebay sei, aber wenn man erst vor das BGH muss um sein Geld zurueck zu bekommen, weil der Artikel falsch beworben wurde, dann scheint mir das nicht unbedingt der Fall zu sein.
Hoffentlich ist die Rechtslage da nun etwas klarer, und die kommunalen Gerichte interpretieren die Sachlage in zukuenftigen Faellen mit Verweis auf die BGH-Entscheidung.