
Dienstag, den 30. Mai 2006
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DADVSI: Noch einmal lesen oder nicht noch einmal lesen
Unter diesem Titel faßt Ratiatum die momentane Lage zusammen, da immer noch nicht klar ist, ob die Regierung um eine zweite Lesung des Gesetzesentwurfes herumkommen wird, über den sie die Dringlichkeit deklariert hatte, um um eine zweite Lesung herumzukommen.
Zunächst ein Rückblick: Die von der Assemblée nationale im Dezember 2005 und März 2006 radikal entschärfte Gesetzesvorlage DADVSI zur Reform des französischen Urheberrechtes wurde vom Senat im Mai diesen Jahres wieder verschärft.
Die ursprüngliche Version sollte das Veröffentlichen, Hosten oder Benutzen eines OpenSource - DVD-Players mit 3 Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe bedrohen und das Auferlegen von Geldstrafen einer unabhängigen Autorität übertragen, um die Gerichte zu entlasten. Der Rahmen für die Geldstrafen, die diese Autorität verhängen sollte, sollte durch ein Amendement abgesteckt werden, welches als "Riposte graduée", also "abgestuftes Erwidern des Feuers", bekannt geworden ist. All das sollte kurz vor Weihnachten, nämlich am 22. oder 23. Dezember, durchgeboxt werden, ohne daß eine große Debatte im Land entstünde.
Nachdem die Assemblée nationale jedoch am 21. Dezember ein Amendement mit 30:28 Stimmen abgesegnet hatte, welches die Basis für eine Kulturflatrate schaffte, sah sich die Regierung gezwungen, die Debatte für 10 Wochen zu unterbrechen und den Artikel 1, der nun die Kulturflatrate enthielt, zurückzuziehen. Nach einer, inoffiziellen Quellen zufolge, Warnung eines Mitgliedes des Conseil constitutionnel (~Verfassungsrat), welche besagte, daß der Rücknahme des Artikel 1 unter den gegebenen Umständen nicht an der Zensur des Conseil constitutionnel vorbeikommen könnte, führte die Regierung selbigen Artikel 1 wieder in die Vorlage ein, obwohl das Regelwerk der Assemblée nationale vorsieht, daß das nicht möglich ist. Die Debatte im März fand vom 7. bis 17. statt, währen das ganze Land gegen den als CPE bekannten Teil der Arbeitsmarktreform protestierte und die Medien besseres zu tun hatten, als über eine Reform des Urheberrechtes zu berichten.
Die Assemblée nationale hatte also am 21. März ihre endgültige Fassung der Vorlage abgesegnet. Diese beinhaltete eine weitreichende Interoperabilitätsklausel und eine entschärfte Form des Amendement Vivendi Universal. Die Interoperabilitätsklausel räumte das Recht der Dekompilation und den Anspruch auf praktisch kostenlose Herausgabe der Dokumentation, die nötig ist, um Interoperabilität mit einem DRM-System herstellen zu können, ein. Das entschärfte Amendement Vivendi Universal schloß vom Verbot von Programmen, deren offensichtliches Ziel das unerlaubte Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke war, solche Programme aus, die der Forschung dienten, der gemeinsamen Arbeit, oder dem zulässigen Verbreiten von Werken dienen, die nicht unter die Vergütung durch das Urheberrecht fallen.
Der Senat entfernte die Entschärfungen des Amendement Vivendi Universal auf Antrag von Michel Thiollière, Berichterstatter im Namen der Kommission für kulturelle Angelegenheiten. Ebenso entfernte der Senat die Interoperabilitätsklausel und beschloß stattdessen eine unabhängige Autorität für technische Schutzmaßnahmen, die Michel Thiollière zunächst über eine Erhöhung der Tabaksteuer finanzieren wollte. Da die Regierung den Vorschlag für diese Autorität mittrug, fiel der Vorschlag allerdings nicht dem Artikel 40 der Verfassung zum Opfer, der verbietet, daß Abgeordnete oder Senatoren den Staatshaushalt durcheinanderbringen. Gegen den Willen der Regierung aus Artikel 13 nicht entfernt wurde das Recht, Schutzmaßnahmen umgehen zu dürfen, um Interoperabilität herzustellen.
Neben diesen gab es noch viele weitere Änderungen. Damit liegen also zwei grundverschiedene Fassungen der gleichen Gesetzesvorlage vor. Eigentlich war vorgesehen, daß heute die CMP (Commission Mixte Partitaire aus 7 Abgeordneten und 7 Senatoren zur Vermittlung zwischen beiden Texten) zusammenkommt, um einen Kompromiß zwischen beiden Fassungen auszuhandeln.
Bertrand Lemaire schreibt nun, daß das Büro der Assemblée nationale bestätigt habe, daß für heute nichts derartiges geplant sei. Bertrand Lemaire schreibt weiter, daß die Regierung sich wohl genau überlege, ob sie nach dem CPE ("erster Arbeitsvertrag") einen weiteren Krieg gegen die Jugend führen wolle.
Würde die CMP zusammenkommen, aber keinen Kompromiß aushandeln können, so würde es zwangsläufig eine zweite Lesung in der Assemblée nationale geben, in der die Interoperabilitätsklausel wiederhergestellt werden könnte und das Amendement Vivendi Universal wieder entschärft werden könnte, und zwar gegen den Willen der Regierung. Der Premierminister könnte dann eine weitere Lesung im Senat zulassen oder auch nicht - würde er das tun, so wäre der Versuch, eine komplette zweite Lesung zu vermeiden, natürlich völlig gescheitert. Eine zweite Lesung in der Assemblée nationale würde jedoch wahrscheinlich keinen Text hervorbringen, den der Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres und der Premierminister Dominique de Villepin akzeptieren könnten.
Ebenso besteht die Gefahr, daß der Senat den Text der CMP ablehnt, da die UDF, die zur Koalition gehört, angekündigt hatte, den Text der CMP ganz genau zu lesen und diesen anzulehnen, falls sie das für nötig hält. Die UMP alleine kann mit ihren 155 von 329 Sitzen im Senat nichts ausrichten, wenn sich alle anderen Parteien geschlossen dagegenstellen. Der Premierminister kann einen Text zwar, mit Zustimmung des Ministerrates, ohne Abstimmung durch die Assemblée nationale durchboxen, jedoch nicht durch den Senat.
Die Situation ist also verfahren: Entweder hebt die Regierung die Dringlichkeit auf, wie es sowohl die Opposition als auch die UDF wiederholt forderten, was dem Premierminister Dominique de Villepin jedoch mißfällt, da die Anweisung an den Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres, die Dringlichkeit unter keinen Umständen aufzuheben, direkt von ihm stammt. Oder eine CMP wird eingerichtet, die ihrerseits eine zweite Lesung erzwingen könnte, oder die einen Text produziert, der im Senat abgelehnt wird, was eine zweite Lesung erforderlich machen würde. In diesem Fall würde die zweite Lesung in noch größerem Maße gegen den Willen von Dominique de Villepin erfolgen.
Dominique de Villepin hatte am 16. Mai eine gewisse Schlappe einstecken müssen, als bei der Abstimmung über die Motion de censure (~Mißtrauensantrag) vom 10. Mai immerhin 11 der 30 Abgeordneten des Koalitionspartners UDF für den Entzug des Vertauens stimmten. [an]
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