Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am Freitag ein Gesetz beschlossen, welches die Urheberrechte des Rechtsinhaber stärkt. Gleichzeitig wurde aber auch die Möglichkeit der Abmahnens reguliert, um so das von Unwesen von horrenden Abmahngebühren in leichten Fällen zu verhindern. Damit schafft die deutsche Bundesregierung die von der EU
geforderte Rechtsgrundlage, damit der Rechtsinhaber, der in seinem geistigen Eigentum verletzt wurde, einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Herausgabe personenbezogener Daten gegenüber einem unbeteiligten Dritten hat. ...
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