Üblicherweise erhält die RIAA Nutzerdaten durch eine Klage gegen Unbekannt wegen des Anbietens von Dateien im Kazaa-Netzwerk. Ein Richter erlaubt in Folge der Klage die Beweissicherung in Form der Herausgabe der Nutzerdaten, die zum fraglichen Zeitpunkt zur festgestellten IP gehörten.
Die RIAA lässt die Daten durch den Dienstleister MediaSentry sammeln, ähnlich der deutschen
ProMedia aG. Damit handelt es sich bei MediaSentry möglicherweise um ein privat ermittelndes Unternehmen, so dass MediaSentry in vielen Bundesstaaten eine Genehmigung für diese Aktivitäten bräuchte. Ohne diese wären die gesicherten Beweise rechtswidrig verschafft und nicht vor Gericht nutzbar. Sollte diese Auffassung bestätigt werden, wäre dies eine weitere Niederlage der RIAA vor einem ordentlichen Gericht.
Ein wichtiger Unterschied zu
anderen Verfahren besteht allerdings darin, dass hier die ermittelten Personen möglicherweise tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und sich die rechtlichen Fragen um die Verwertbarkeit von möglichen Beweisen dreht, nicht um die
Absurdheit der Vorwürfe.
[an]