Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsdrucker für den Zeitraum von 1997 bis 2001 durchgesetzt und erhält rückwirkend rund 50 Millionen Euro von der Industrie. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Hersteller verpflichtet, für alle Geräte mit Kopier- oder Scanfunktion entsprechende Abgaben zwischen 38 und 614 Euro zu entrichten. Die BITKOM befürchtet nun für die Zukunft eine Preisexplosion für Multifunktionsgeräte.
Hintergrund des Urteils ist ein Revisionsantrag von Hewlett-Packard, der für Geräte mit Vorlagenglas für Scannen und Kopieren lediglich eine Abgeltungsregelung nach dem günstigeren "Scanner-Tarif" gefordert hatte. Das BGH bestätigt nun, dass diese Geräte wie handelsbübliche Kopierer zu behandeln sind und entsprechend höhere Abgaben rechtfertigen. Für eine Regelung ab 2008 müssen sich nun VG Wort und die Hersteller neu über sinnvolle Abgaben
einigen.
Die BITKOM
befürchtet nun, dass auf Einsteiger-Drucker mit Scanner-Funktion Aufschläge von bis zu 100 Euro zukommen könnten und damit die Preise für solche Geräte maßgeblich in die Höhe getrieben würden. Ob dieser Umstand allerdings tatsächlich in Zukunft eintritt, bleibt fraglich. So entschied das BGH auf Basis der "2. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" verankerten Regelung, die allerdings nur bis 31. Dezember 2007 galt und seit 1. Januar 2008 direkt zwischen Industrie und den Verwertungsgesellschaften verhandelt werden müssen. Man darf also davon ausgehen, dass sich beide Parteien in der Mitte treffen werden und entsprechende günstigere Regelungen für diese Geräteklassen treffen werden.