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  EU-Kommission ermittelt in weiterem Verfahren gegen Intel und Händler

Recht | 14.03.2008, 19:42
Durchaus etwas sauer schien Intels Craig Barrett kürzlich über die Informationen, dass die EU-Kommission ein weiteres Verfahren gegen Intel eingeleitet habe: "Dabei hatten wir noch nicht einmal die Chance, auf das erste Verfahren zu antworten". Doch diese Möglichkeit begann am Vergangenen Dienstag. Im anhängigen Verfahren der EU-Kommission mit den Vorwürfen um wettbewerbswidriges Verhalten des Konzerns fand am 11. und 12. März nun eine mündliche Anhörung Intels hinter verschlossenen Türen statt.

Details zur Anhörung wurden bislang noch nicht bekannt, man darf allerdings davon ausgehen, dass Intel seinen bisherigen Kurs beibehalten wird und die Vorwürfe zurückweist. Intels Justiziar hatte dazu bereits ausgeführt: "Wir sind überzeugt: Der Markt für Prozessoren funktioniert ganz normal." Und so darf man momentan auch noch keine raschen Entscheidungen erwarten. Brüssel ließ bereits verlauten, dass es nach der Anhörung noch keine sofortige Entscheidung geben werde.

Daneben hat die Kommission allerdings bereits mitte Februar ein weiteres Verfahren eingeleitet, in dem es nun Händlern an den Kragen gehen könnte - ebenfalls im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten in Verbindung mit Intel. Dabei sind die Firmen Carrefour (Frankreich), Dixons (England) und Media-Saturn-Holding (MSH) nun im Zielvisier der Fahnder. Es wurden diverse Büros und Filialen durchsucht. Hinweise von Insidern, dass hier wettbewerbswidrig gearbeitet würde, lägen dem deutschen Bundeskartellamt schon seit 2006 vor, doch habe man den Hinweisen anfänglich keinen Glauben geschenkt, was sich nun wohl ändert, denn nicht nur die Wettwerbshüter der EU zeigen sich jetzt verwundert über den Umstand, dass sich in 700 Filialen der MSH kein einziges AMD-System finden ließ.

Die Konzernzentrale hält das für einen Zufall und verweißt darauf, dass es den Filialen obliege, welche Produkte angeboten werden. PC-Hersteller widersprechen dieser Aussage aber. Verhandelt würde immer nur mit der Zentrale - die Filialen könnten aus einem internen MSH-Katalog dann eine Produktauswahl treffen.

Bis wann es letztlich zu einer Entscheidung der EU-Kommission kommen wird, bleibt offen. Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass es eine Entscheidung erst im Jahr 2009 geben wird. Intel drohen hier, im Falle eines Entscheid gegen den Konzern, eine Geldstrafe von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes - eine durchaus empfindliche Strafe, von welcher AMD allerdings erst nur sekundär profitieren wird. AMD würde im Falle Verurteilung Intels dann eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz nachreichen.
[pg]

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Stichworte: Amd Intel Wettbewerb Eu-kommission Wettbewerbswidrig Anhörung Social Bookmarking
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