In dem Prozess der Musikindustrie gegen Studenten der Universität Boston hat das Gericht die Herausgabe von Daten der Studenten vorläufig der Universität verboten. Zuerst will das Gericht die Verträge der Bostoner Universität mit der dem Internetprovider prüfen. Zudem sei nicht bewiesen, dass die Studenten die urheberrechtlich geschützte Musik wirklich verbreitet haben oder nur das notwendige dazu getan haben, doch eine Verbreitung nicht stattgefunden hat.
Das
Urteil ist wichtig für viele kommende Urteile, denn der amerikanische Verband der Tonträgerhersteller (RIAA) geht zur Zeit massiv und in voller Härte gegen amerikanische Studenten vor, die meist die Internetverbindung ihrer Universität nutzen. Durch Überprüfung der Tauschbörsen werden so massiv IP-Adressen heraus gefiltert, die zu lokalen Computern an den Universitäten führen. Durch eine Reihe von Klagen, werden dann die genauen Daten von den Universitäten gefordert, die diese meist auch ohne zu zögern herausgeben. In dem Fall “London-Sire gegen Does 1 – 4“ haben sich jetzt die Studenten zunächst einmal erfolgreich gegen die Herausgabe ihrer Daten gewehrt.
Das Urteil der Bostoner Gerichts hat einen ähnlichen Tenor wie das
Urteil des New Yorker Gerichts, welches ebenfalls am Montag den 31.03 verkündet wurde. Hier hatte Richter Karas in seinem Urteil gesagt, dass das bloße bereitstellen von Musik zum herunterladen noch kein Indiz dafür sei, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht wirklich geschehen ist. Trotzdem hat das New Yorker Gericht die Möglichkeit offen gehalten, dass die Musikindustrie die Klage nachbessert um so eventuell ein Verstoß gegen das Urheberrecht konstruieren. Dabei wird im Prinzip nur der Versuch zur Verbreitung dann als Verstoß angesehen, nur muss diese Aussage auch in der Klage stehen.
[dk]