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 FDP fordert die Abschaffung der klassischen Rundfunkgebühren

Recht | 11.05.2008, 12:15
Die hessische FDP hat den Vorschlag der Abschaffung der klassischen Rundfunkgebühren gemacht und will stattdessen eine Kopfpauschale für jeden Erwachsenen einführen. Diesen Vorschlag werden die Hessen auf dem Bundesparteitag der FDP in München einbringen, welche ihn dann als Initiative in Bundestag tragen soll.

Schon lange ist das klassische Modell der Rundfunkgebühren einer harten Kritik der Bürger wie auch der Experten ausgesetzt und auch die EU-Kommission hat bereits angedeutet sich mit dem deutschen Modell kritisch auseinander setzen zu wollen. Die Kritik setzt nicht nur bei den Preisen an sondern vor allem bei der Art der Berechnung. Hier blicken die Meisten schon lange nicht mehr durch. Am 1. Januar 2007 hat man zudem noch Computer und andere “neuartige“ Rundfunkgeräte generell eingefasst, da diese das öffentlich-rechtliche Programm über das Internet oder in anderer Weise empfangen können. Bei dem “können“ liegt ein weiterer Kritikpunkt, denn man kann den Gebühren nicht aus dem Weg gehen, egal ob man es nutzen will oder nicht. Deswegen werden die Rundfunkgebühren auch gerne als “Zwangs-Pay-TV“ bezeichnet.

Mit dem vorgeschlagenen Modell der FDP würde sich der letzte Kritikpunkt auch nicht ändern. Im Gegenteil durch die Einführung einer Kopfpauschale wäre jeder Mitbürger nach erreichen des 18. Lebensjahr zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Bisher ist es so, dass die Geräte pro Haushalt angemeldet werden müssen. Ein von der FDP in Auftrag gegebenes Gutachten besagt jedoch, dass eine Festsetzung der Kopfpauschale auf 10 Euro für die Deckung der Bedarfs ausreichend seien würde. Bisher liegt der Höchstsatz bei 17,03 Euro, wobei jede Person eines Haushalts seine Geräte anmelden muss, es sei denn die häusliche Gemeinschaft beruht auf einer Ehe. Die 10 Euro Kopfpauschale wäre nicht nur leichter zu berechnen und sondern könnte auch einfacher abgeführt werden.

Ein weiterer Vorteil der Kopfpauschale wäre, dass sie eher der eigentlichen Rechtfertigung der Rundfunkgebühren entsprechen würde. Denn die Rundfunkgebühren dienen zur Sicherung von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, welche die Aufgabe haben die Bürger mit wichtigen Informationen zu versorgen. Die Kopfpauschale wäre wie eine Art Steuer für die Sendeanstalten, zu welcher jeder Bürger verpflichtet wäre.
[dk]

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