Bereits im Mai letzten Jahres
berichteten wir über das gesetzliche Verbot von schnurlosen Telefonen, welche mit den Funkstandard CT1+ und CT2 arbeiteten. Dieses Verbot trat nun mit dem Jahreswechseln in Kraft, doch scheinbar will die Bundesregierung nicht derart hart durchgreifen, wie es das Gesetz ermöglicht.
Die Nutzung der alten Funkstandards stellt im Grunde eine Ordnungswidrigkeit da, weshalb vor allem Schadensersatzansprüche gestellt werden können, sollte es zu Störungen des Funkbetriebs kommen. Doch sollen die Bürger nicht sofort die volle härte des Gesetzes zu spüren bekommen, denn auf
Anfrage merkte die Bundesregierung an, dass die Nutzung der Alt-Geräte vorerst gedulet wird, sofern es zu keinen Störungen kommt. Weiterhin heißt in der Antwort der Bundes Regierung auf die Anfrage, dass die Bundesnetzagentur nicht nach Alt-Geräten fahndet und sollte es zu Störungen kommen, die Schadensersatzansprüche dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Was wohl bedeutet, dass zunächst lediglich ein Unterlassungsbescheid verschickt wird.
Neukäufer sollten dennoch darauf achten, dass sie ein Gerät mit dem Funkstandard DECT erwerben um eventuelle Probleme zu umgehen, denn faktisch bleibt die Nutzung ab sofort eine Ordnungswidrigkeit und kann vor allem finanzielle Folgen haben. Zudem sollte es nicht sonderlich schwer sein auf ein DECT-Gerät zu achten, da zumindest in Deutschland seit 2001 keine neuen Modelle mehr zugelassen werden, welche noch den Funkstandard CT1+ nutzen.
[dk]