In Zeiten in denen man mehrere tausend persönliche Datensätze für ein paar Euro kaufen kann muss der Datenschutz deutlich gestärkt werden. Dieser Ruf wurde von Seiten der Verbraucherschützer schon vor einiger Zeit laut, nun ist ihm auch der Bundestag gefolgt. Doch so richtig will man sich nicht den Verbraucherschützern beugen und stärkt den Datenschutz nur mit Einschränkungen.
Während die Verbraucherpolitiker eine rigide Stärkung des Verbraucher- und Datenschutzes vorsahen, wehrten sich die Wirtschaftspolitiker - sowohl auf Seiten der CDU als auch auf Seiten der SPD - mit Erfolg dagegen. So sieht der beschlossene Entwurf den Erhalt des Listenprivilegs vor, welches dem Direktmarketing die Übermittlung und den Austausch bestimmter Daten erlaubt. Diese und andere kleinere Ausnahmen zogen, entgegen der Vorstellung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), in das Gesetz ein. Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung zum Bundesdatenschutzgesetz vor, dass Daten nur dann ausgetauscht werden dürfen, wenn der Verbraucher dem auch wirklich und ausdrücklich zugestimmt hat.
Dennoch zeigten sich, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung. in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gerade die Verbraucherschützer äußerst unzufrieden. Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte: "Die Regierungsfraktionen haben das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert." Beschwichtigend äußerte sich hingegen der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, welcher die Reform zwar für unzureichend hält, aber dennoch den Schritt in die richtige Richtung anerkennt. Besonders hob er die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Herkunft der Daten hervor, welche für mehr Transparenz sorge. Auch Julia Klöckner, verbraucherpolitische Sprecherin von CDU/CSU, äußerte sich zufrieden über den Schritt auch wenn auch ihr die Regelungen nicht weit genug gehen.
Wenn es nach den Plänen der Regierung geht, wird das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bereits zum ersten September diesen Jahres in Kraft treten. Dafür muss jedoch der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Dieser berät bereits am 10. Juli über die Reform und es ist nicht anzunehmen, dass die Regierungskoalition hier auf großen Widerstand stößt. Zwar kann man sich schärfere Regelungen wünschen, unabhängig davon ist die geplante Reform aber ein wichtiger und vor allem richtiger Schritt.
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