Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollen Verbraucher künftig besser vor versteckten Kosten und ähnlichen Abzocken im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden. Dafür soll eine einfache Gesetzesänderung sorgen, welche am Freitag vorgestellt wurde.
Inhalt der Gesetzesänderung
Der
Referentenentwurf soll lediglich den § 312 e des Bürgerlichen Gesetzbuches durch einen weiteren Absatz ergänzen, welcher die Unternehmer verpflichtet den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung aufzuführen inklusiver aller einzelnen Preisbestandteile. Wenn dies nicht möglich ist, so muss zumindest die Berechnungsgrundlage offengelegt werden, damit der Verbrauche die Preise überprüfen kann. Auch die anfallenden Versandkosten müssen im Gesamtpreis mit eingerechnet und aufgeführt werden. Ferner müssen auch Mindestlaufzeiten und automatische Verlängerungen eines Vertrages ausdrücklich und deutlich sichtbar angegeben werden.
Doch nicht nur mit einer detaillierten Aufstellung sollen die Verbraucher geschützt werden. Zusätzlich soll der Unternehmer einen deutlichen Hinweis auf die aufgeführten Kosten erstellen, dessen Kenntnisnahme der Verbraucher ausdrücklich und separat bestätigen muss. Verträge, welche diese Vorschriften nicht einhalten, sollen nach dem Willen des Entwurfs nichtig sein.
Auf Europa kann nicht gewartet werden
Der Gesetzesentwurf kommt etwas überraschend, denn bisher plädierte man für eine europäische Buttonlösung. Doch der Entwurf, welchen die Bundesregierung in Brüssel vorgelegt hat, wird nicht vor 2012 verabschiedet werden und muss dann noch in staatliches Recht umgewandelt werden. Dies dauert, nach Ansicht der Justizministerin, zu lange, denn die Zahl der unseriösen Geschäftemacher steigt stetig. Dennoch wird man weiterhin in Brüssel für die Buttonlösung sprechen um so auch den europaweiten Geschätfsverkehr sicherer zu machen.
Mit der staatlichen Buttonlösung gibt das Ministerium auch dem Druck der Bundesländer nach, welche schon seit einiger Zeit für eine nationale Regelung plädieren. Der nun vorgestellte Gesetzesentwurf ist den Ländern und Verbänden zugeleitet worden, die nun Stellung beziehen können. Anschließend dürfte das Gesetz recht zügig durch die Instanzen geschickt werden und könnte bereits im Januar 2011 in Kraft treten.
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