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Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Wirtschaft | 21.12.2010, 10:05
Mit einem Urteil vom 24. November diesen Jahres hat das Landgericht Köln die Haftung des Anschlussinhabers deutlich verschärft und im konkreten Fall einen Schadensersatz von 3500 Euro, welche durch Anwaltskosten entstanden waren, dem Kläger zugesprochen.

Grundlage des Urteils des Landgerichts Köln ist das WLAN-Urteil des BGH, welches die Störerhaftung bei ungesicherten oder unzureichend gesicherten WLAN-Routern bejaht. Das Kölner Urteil geht allerdings noch ein deutliches Stück weiter, sieht eine Haftung schon dann als gegeben an, wenn der Störer aus den Kreisen der Zugangsberechtigten stammt.

Im konkreten Fall hatte der volljährige Sohn der Frau des Beklagten bei der Polizei gestanden, dass dieser die Musikdateien heruntergeladen habe. Dennoch sieht das Gericht die Haftung im Rahmen des Unterlassungsanspruchs des § 1004 BGB als gegeben an und betont dabei, dass hierfür weder eine eigene Täterschaft noch Teilnahme Voraussetzung ist.

Die Kritik an dem Urteil ist eindeutig, denn die weite Ausdehnung der Störerhaftung führt zu einer hohen Inanspruchnahme der Anschlussinhaber. Diese sehen sich nun auch damit konfrontiert, dass sie im Zweifel für einen voll geschäftsfähigen Menschen in Anspruch genommen werden, obwohl dieser zur Nutzung des Internetzugangs berechtigt ist und darüber hinaus alle Sicherungspflichten erfüllt sind. Zwar ist offen, ob auch andere Gerichte dieser Rechtsprechung folgen werden, doch mit dem Urteil sind der weiten Auslegung zunächst einmal die Türen geöffnet.
[dk]







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11 Kommentare

Re: [News] Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Steff
(vom 21.12.2010 um 14:09)
Für eine Tat verurteilt zu werden,die man weder begangen hat,ja noch nicht einmal beteiligt war,schlägt dem Fass den Boden aus.Werde ich demnächst für Taten anderer verantwortlich gemacht,nur weil ich im gleichen Haus,oder der gleichen Strasse wohne?Wird irgendwann,wegen solcher Verenkungen des Rechtes,die normale Nutzung des Internets,oder der Betrieb eines WLAN zu risikoreich?Ist das gar das Ziel des ganzen Irsinns?

Re: [News] Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Gast
(vom 21.12.2010 um 14:18)
Verstehe nicht, warum die nicht einfach den geständigen 18-Jährigen Verurteilt haben. Er hat doch letzten Endes die Tat begangen und sogar gestanden. Was will man noch mehr?

Re: [News] Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Robert
(vom 21.12.2010 um 14:30)

Er wurde nicht für die Tat bestraft, sondern er musste Schadensersatz für die Anwaltkosten leisten, da er als Störer haftet. So stehts jedenfalls in der News.

Re: [News] Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Steff
(vom 21.12.2010 um 14:37)
Achsooo.Na dann ist ja alles in Ordnung. ;)

Re: [News] Anschlussinhaber haften auch für Störer aus dem eigenen Haus

Robert
(vom 21.12.2010 um 14:51)

Um nochmal auf deine Frage einzugehen:
Wenn es nicht gesichert ist, ja! Und nicht irgendwann sondern schon jetzt. Und dann wenn die Familienmitglieder irgendwelche krummen Dinger darüber machen.