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Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

Software | 10.10.2011, 09:39
Der gesetzlichen Vorgaben für den Bundestrojaner sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2008 sehr eng gefasst, doch dem Bericht des Chaos Computer Clubs (CCC) zur Folge, verstößt die Späh-Software gegen diese Vorgaben.

So berichtet der CCC nach eigenen Angaben, dass ihnen eine staatliche Spionagesoftware zugespielt wurde, welche man daraufhin genauestens Untersucht hat. Das Ergebnis ist erschreckend, so der CCC. Denn der Trojaner könne nicht nur mehr als er sollte, er ist auch noch schlecht geschützt und gefährde den Computer, auf welchem er angewendet wird.

Die Mängel


So konnte der CCC feststellen, dass der Trojaner bei seinem Angriff auf das System nicht nur selber die Hintertür auf macht, sondern gleichzeitig eine Lücke schafft, durch welche auch Dritte den Computer infiltrieren können. Doch der Trojaner schafft nicht nur ein Sicherheitsrisiko, er ist auch noch eines, denn die Software erfüllt im Grunde keine Sicherheitsanforderungen und benötigt nicht einmal eine Authentifizierung um Befehle entgegen zu nehmen.

Doch wirklich kritisch ist erst der Funktionsumfang des Trojaners. Neben seiner eigentlichen Funktion Daten zur Analyse an die Behörden zu senden, kann der Trojaner auch noch Daten auf den Computer laden und ausführen. Dadurch sind auch durch das Verfassungsgericht ausdrücklich verbotene Zugriffe auf Mikrofon oder Webcam möglich oder das Schreiben mit einer virtuellen Tastatur.

Allgemeine Empörung und unklare Herkunft


Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich besorgt über die eklatanten Mängel des Trojaners und vor allem auch über die Tatsache, dass beklagten technischen Mängel der Beschwerde gegen die Online-Durchsuchung nun bestätigt wurden. Die FDP sieht damit die früher geäußerte Kritik an der Online-Durchsuchung bestätigt. Auch die Piratenpartei zeigte sich empört, da der Staat die Bevölkerung nicht schütze, sondern durch Inkompetenz gefährde.

Unklar ist jedoch, woher der Trojaner stammt. So entgegnete man gegenüber verschiedenen Stellen, dass der Trojaner nicht von einer Bundesbehörde stamme und folglich einer Landesbehörde zuzuordnen ist. Der CCC sprach zuvor jedoch stets von einem Bundestrojaner.
[dk]







Stichworte zur Meldung: Gesetz Trojaner überwachung Bundestrojaner Ccc Chaos Computer Club Software Fehler Sicherheitslücke Gefahr
 
6 Kommentare

Re: [News] Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

mgbott
(vom 10.10.2011 um 10:36)

Oh je, wir kommen dem Ideal des gläsernen Bürgers immer näher  :'(

Re: [News] Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

Robert
(vom 10.10.2011 um 11:15)

Momentan ist doch noch nciht einmal klar, ob es wirklich ein Bundes(!)trojaner ist. Wenn man sich anschaut, wie der CCC daran gekommen ist, können einem schon starke Zweifel aufkommen.

Fakt ist doch, dass die Fähigkeiten dieser Trojaner sich kaum von denen aus dem kriminellen Umfeld unterscheiden, die es in unzähliger Form gibt. Während die Kriminellen verscuhen, die Daten irgendwie zu verhöckern, hat man beim Staat wenigstens die Gewissheit, dass er nicht Zeit und Personal hat, sich die Bildschirmfotos und Webcams von 80 Mio Bundesbürgern anzuschauen. Je mehr Infos geliefert werden, desto weniger Leute kannst mit mit der gleichen Personalstärke gleichzeitig überwachen. Facebook ist dem gläsernen Bürger um Lichtjahre näher.

Re: [News] Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

Daniel
(vom 10.10.2011 um 12:02)

Re: [News] Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

Nova
(vom 10.10.2011 um 12:10)


Ich bin empört, dass euch so ein grober Fehler durch die Lappen gehen konnte.

Saat ist feminin, natürlich heißt es "die Saat" und nicht "der Saat"!

(Nur ein Scherz ;))

(Naja, ich finde private Unternehmen sind wesentlich weiter damit, eine Art "gläsernen Bürger" zu haben als der Staat, aber dennoch ist das Programm ein Zeichen, dass wir wohl etwas aufmerksamer sein sollten.)

Re: [News] Verstößt der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben?

Daniel
(vom 10.10.2011 um 12:14)



Es tut mir leid das ich die Fehler nicht erkannt habe und deshalb das Meldung fehlerhaft war. In das Zukunft werde ich bei die Nachrichten besser auf der Geschlecht achten... :P ;)

danke, gefixt.

@Topic

Die gesetzlichen Regelungen für den Bundestrojaner sind nicht umsonst geschaffen worden und ich finde es absolut erschreckend, sofern die Vorwürfe korrekt sind, wenn sich der Staat an diese Vorgaben nicht hält.  Zudem entschuldigt das Vorhaben nicht die Tatsache, dass der Bundestrojaner keine Sicherungen hat. Ein Eingriff dieser Art, muss wie jeder andere staatliche Eingriff, so gestaltet sein, dass er so wenig Einfluss wie möglich ausübt und dennoch das gewünschte Ziel erreicht wird. Eine Authentifizierung und ein Schutz davor, dass dritte die Lücke ausnutzen sollte das Pferdchen folglich haben.

Die Angst vor dem gläsernen Bürger kann ich partiell verstehen, denn immerhin liegt ein wesentlicher Unterschied darin, ob ich Angaben freiwillig in die sozialen Netzwerke poste oder ob Daten eventuell gar gegen meinen Willen erhoben werden. Dennoch ist die Theorie mancher Hardliner im Bereich Datenschutz, eher überzogen, denn, wie Robert schon schreibt, diese Mittel hat der gute Staat einfach nicht. Jedoch lässt sich die Argumentation der Bürger setzt sich selber ins Glashaus auch nicht für einen Bundestrojaner nutzen.

Letztlich, dass muss ich nach der letzten Stern TV-Sendung sagen, ist die Kritik an Facebook und Co. teilweise schlicht überspitzt, wenn nicht sogar teilweise falsch dargestellt, und wird von den Massenmedien in wundervollen Häppchen verkauft. Wenn man bei Facebook ein Bild hoch lädt, dann ist dies logischerweise mit dem Namen verknüpft. Wenn ein Bild Geotags enthält, dann ist das nicht die Schuld von Facebook, sondern vom Anwender, der diese bei seinem Smartphone nicht ausschaltet. Es gibt sicherlich zahlreiche Daten und Informationen, welche gesammelt und gespeichert werden, dabei geht auch sicherlich nicht alles immer seine rechten Wege, aber viel zu oft liegt es auch am Nutzer, der schlicht nicht die richtige Bedienung beherrscht oder sich blind ins Web 2.0 hinein stürzt. Schöne neue Welt.