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 EU-Richtlinie soll Verbrauchern den europaweiten Handel erleichtern

Recht | 09.10.2008, 12:47
Bisher wird das europaweite Online-Shopping durch viele kleine Hürden stark eingeschränkt, so werden zum Beispiel Kunden mit deutscher IP-Adresse bei Shopping-Touren in anderen Ländern automatisch auf einen deutschen Ableger weiter geleitet und kommen so nicht in den Genuss von günstigeren Preisen, doch eine geplante EU-Richtlinie soll diesen Umstand bald ändern und dadurch vor allem auch den Handel in Europa stärken.

Denn dieser hat durchaus Potential. Rund ein Drittel der EU-Bürger, grob 160 Millionen Menschen, shoppen bereits im Internet, doch gerade einmal 30 Millionen davon wagen den Kauf bei ausländischen Händlern. Der Grund dafür ist, nach Vorstellungen von Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva, vor allem die schwachen internationalen Verbraucherschutzvorschriften und die unklaren Abwicklungsregelungen, welche in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Dazu kommen dann noch die unterschiedliche Behandlung der Kunden durch Weiterleitung oder auch bei der Abwicklung.

Deswegen plant die europäische Kommission mit der neuen Richtlinie vor allem ein einheitliches Regelwerk zu Abwicklung von Internetgeschäften zu schaffen, sowie die Betrugsmöglichkeiten weiter ein zu dämmen. So sollen zum Beispiel Verträge durch bereits bestehende oder versteckte Häkchen nicht zulässig sein, gleichzeitig sollen die Regelungen für Online-Auktionen einheitlich ausgestaltet werden, sowie die dazu gehörige Abwicklung bei fehlerhaften Produkten. Auch die Weiterleitung von Kunden durch Analyse der IP-Adresse soll verboten werden. Hinzu kommt ein grundsätzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, wie es bereits in Deutschland besteht und eine Pflicht zur Lieferung innerhalb von 30 Tagen.

Die neu angedachte Richtlinie ist nicht nur für die Wirtschaft vom Vorteil, auch der Verbraucher kann dadurch einiges an Geld sparen. Je nach Produkt und Land können die Preisunterschiede sogar deutlich mehr als 100 Euro betragen, im Bereich von Kraftfahrzeugen sogar in die Tausende gehen. Doch bis die Richtlinie wirklich umgesetzt wird, muss sie von allen 27 EU-Ländern dem europäischen Parlament verabschiedet werden.

[dk]



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