Nachdem der CCC
aufgedeckt hatte, dass der Bundestrojaner gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, hatte Die Linke einen Antrag in den Bundestag eingebracht, welcher vorerst die Online-Durchsuchungen durch den BKA verbieten sollte. Dieser Antrag wurde am Freitag abgelehnt.
Die Linke argumentierte ihren Vorstoß damit, dass die umstrittene Norm im BKA-Gesetz praktisch überflüssig ist. Doch der Bundestag und allen voran die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD ließen sich so nicht überzeugen. Clemens Binninger von der CDU betonte die Erfolge durch die Online-Durchsuchungen, insbesondere bei der Terrorbekämpfung. So wurden einige geplante Anschläge verhindert und eine Zelle ausgehoben. Gerade im Bereich der Terrorbekämpfung sei der Bundestrojaner somit unverzichtbar.
In ungewohnter Einigkeit stimmte auch Gabriele Fograscher von der SPD den Ausführungen zu und betonte die Wichtigkeit der Online-Durchsuchung für die Gefahrenabwehr. Die Einführung des BKA-Gesetzes durch die große Koalition habe eine
Lücke in der Sicherheitsarchitektur geschlossen. Zudem gehen nach Auffassung von Fograscher die Sicherheitsbehörden sorgfältig mit ihren Kompetenzen um.
Eine andere Auffassung vertritt hier weiterhin die FDP, welche auch in der Koalitionsvereinbarung mit der CDU/CSU stets ihren besonderen Standpunkt im Bereich des Internets verdeutlicht hat. Die FDP vertritt laut Gisela Pilz zwar grundsätzlich den Standpunkt, dass die Einführung der Online-Durchsuchungen ein Fehler war, auf welchen der Rechtsstaat besser hätte verzichten sollen. Dennoch stellte man sich hinter die CDU/CSU und verdeutlichte so die Mehrheit.
Bei den Grünen hofft man nun auf die Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz und dass die Richter maßgeblich die Richtung vorzeigen werden. Grundsätzlich zeigte sich die Partei gespalten, denn es gäbe durchaus Erfolge, doch auf der andere Seite hat man mittlerweile die Brisanz dieses Thema erkannt.
Letztlich war es nicht wirklich zu erwarten, dass Die Linke mit ihrem Antrag erfolgt hat, denn schon im Vorfeld zeichnete sich die Mehrheit ab. Auch die Äußerungen, welche sich gegen den CCC
richteten, ließen sich als entsprechende Vorzeichen deuten. Für die Bevölkerung bleibt also vorerst die Unsicherheit bestehen, dass der Bundestrojaner mehr kann als darf.
[dk]