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Erstes Urteil im Fall kino.to

Sonstiges | 05.12.2011, 14:52
Anfang Juni diesen Jahres legte die Staatsanwaltschaft in Dresden das Poral kino.to lahm, verhaftete zahlreiche Verdächtige und beschlagnahmte Geld und Luxusgüter. Das Amtsgericht Leipzig hat nun das erste Urteil verkündet und dabei eine Haftstrafe ausgesprochen.

Der Angeklagte ist ein 33 Jahre alter Webdesigner, welcher der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen schuldig gesprochen wurde. Die Dauer der Haftstrafe liegt bei zweieinhalb Jahren. Der Beklagte hatte mit einem Geständnis, nach Einschätzung des Gerichts, entscheidend bei der Aufklärung des Falls mitgewirkt, was beim Strafmaß berücksichtigt wurde. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen, allerdings dürfte dies aufgrund der Geständigkeit des Verurteilten nicht erfolgen.

Deutlich stellte Richter Mathias Winderlich fest, dass es bei dem Portal kino.to rein um den Gewinn von Geld ging. So hatten die Betreiber Millionen-Umstäze durch die geschaltete Werbung erreicht. Zuletzt zählte die Homepage weit über eine Millionen Links auf geschützte Werke. Der Wachstum lag bei etwa 131.000 neuen Links pro Monat. Insgesamt wurden 13 Personen verhaftet. Die Verurteilung der weiteren Angeklagten dürfte jedoch länger dauern als im aktuellen Verfahren.
[dk]







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