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Weiterhin Verkaufsverbot für das Galaxy Tab in Deutschland

Mobile | 01.02.2012, 11:31
Seit geraumer Zeit versucht das koreanische Unternehmen Samsung das Verkaufsverbot in Form einer einstweiligen Verfügung für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland aufzuheben, doch nun unterlag der Konzern auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Entgegen dem Trend, nach welchem Apple sich in Australien, Niederlanden und den USA nicht durchsetzen konnte, entschied das OLG Düsseldorf, dass das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 und 8.9 bestehen bleibt. Grundlage der Entscheidung ist allerdings das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Argumentation zu Folge verstößt Samsung gegen § 4 Nr. 9 b des Gesetzes, da das Galaxy Tab 10.1 das iPad in unlauterer Weise nachahme.

Ein Verletzung des Geschmacksmusters, worauf noch das Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung stützte, liegt hingegen nicht vor. Augenscheinlich, so das Gericht, besteht das Geschmacksmuster von Apple aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer abdeckenden Frontseite. Das Galaxy Tab ist hingegen dreiteilig aufgebaut, durch Rückseite, Vorderseite und einem verklammernden Rahmen.

Damit ist die Geschmacksmusterfrage auch in Deutschland vorerst geklärt und stellt für Apple, wie in einigen anderen Ländern, keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Dennoch bleibt das Verkaufsverbot für die Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 und 8.9 bestehen. Das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 N ist noch beim Landesgericht Düsseldorf rechtshängig, mit einer Entscheidung wird am 9. Februar gerechnet.

Das nun bestätigte Verkaufsverbot ist allerdings auch weiterhin kein sicherer Stand für Apple. Dies liegt zunächst an der Tatsache, dass das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht im EU-Recht zu finden ist, weshalb das Verkaufsverbot nur innerhalb des deutschen Rechtsraum gilt und auch nur schwerlich in andere EU-Länder transferiert werden kann. Zudem ist das Urteil des OLG Düsseldorf lediglich die Bestätigung der einstweiligen Verfügung, das Verfahren in der Hauptverhandlung könnte durchaus ein anderes Ergebnis zu Tage führen.
[dk]







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