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Droht den Premium-Nutzern von Kino.to auch ein Ermittlungsverfahren?

Sonstiges | 14.02.2012, 08:20
Bislang ist es rechtlich sehr umstritten, ob das Anschauen eines im Netz veröffentlichten Streams eine strafbare Handlung darstellt. Nun könnte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hier ein erstes klärendes Urteil erwirken, denn scheinbar plant man die Ermittlung gegen die Premium-Nutzer von Kino.to.

Grundlage der Ermittlungen sind die Kundendaten zahlreicher Premium-Mitglieder, welche für einen werbefreien Zugang via PayPal bezahlten. Diese Daten befanden sich, wie Focus Online berichtet, auf den beschlagnahmten Computern der Betreiber von Kino.to. Auch der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzung (GVU) betonte, dass insbesondere den Premium-Mitgliedern bewusst sein müsste, dass sie Kriminelle unterstützen.

Doch auch wenn dies offensichtlich ist, bleibt die Unsicherheit, ob die Premium-Kunden wirklich eine strafbare Handlung begangen haben und ob diese nachweisbar ist. Hier liegt ein Problem des Ermittlungsverfahren, denn zur weiteren Durchführungen sind Maßnahmen wie die Befragung oder die Hausdurchsuchung notwendig. Dabei dürfte die Hausdurchsuchung grundsätzlich die bevorzugte Wahl sein, denn nur so lassen sich einwandfreie Beweise finden und zeitnah sicherstellen. Im Falle von Befragungen könnten die Verdächtigen schlicht die Aussage verweigern und dann mögliche Beweise am heimischen Computer vernichten.

Diese Ansicht vertritt der Rechtsanwalt Udo Vetter, welcher in seinem law-blog zu dem möglichen Ermittlungsverfahren Stellung bezieht. Problematisch ist dabei aber auch, dass den Verdächtigen ausreichend Zeit bleibt um durch geeignete Schritte mögliche Beweise vor einer Hausdurchsuchung zu entfernen. Dies könnte letztlich dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft hunderte oder gar tausende Hausdurchsuchungen durchgeführt hat ohne dabei konkrete Beweise sammeln zu können. Dann müsste man sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen und hier dürfte es schwer werden geeignete Gründe zu finden, da es sich um einen schweren Eingriff handelt, welcher zudem in hoher Zahl durchgeführt wurde.

Was bleibt ist also die Ungewissheit für die Premium-Nutzer, denn auch wenn der Erfolg der möglichen Ermittlungsverfahren zweifelhaft erscheint, so ist dies dennoch eine Chance für die Staatsanwaltschaft einen weiteren Schlag gegen die Szene zu setzen. Besonders reizvoll ist dabei auch die Aussicht, endlich einmal gegen die Nutzer vorgehen zu können, denn bislang standen immer nur die Anbieter im Blickpunkt, dessen strafbare Handlung nahezu unzweifelhaft war.
[dk]







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