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YouTube und GEMA setzen Rechtsstreit fort

Wirtschaft | 22.05.2012, 07:47
Mit dem Urteil Ende April dachten viele Anwender, dass der Rechtsstreit zwischen dem Videoportal YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA nun beendet sei. Doch einig sind sich die beiden Parteien nur in dem Punkt, dass man gegen das Urteil Berufung einlegen muss.

Der Verwertungsgesellschaft geht das Urteil des Landgerichts Hamburg nicht weit genug. Insbesondere geht es der GEMA dabei um den Schutz der Urheberrechte bei Online-Musikvideos. Der Google-Tochter hingegen ist das Urteil ein Dorn im Auge, da man zwar als Hosting-Plattform anerkannt wurde und deshalb nicht jeden einzelnen Clip prüfen muss. Allerdings geht die Auflage, Filter für eine Upload-Prüfung einzusetzen, dem Portal zu weit.

Grundsätzlich, so suggerieren zumindest beide Seiten, sei man jeder Zeit bereit erneut Verhandlungen aufzunehmen und sich außergerichtlich einig zu werden. Diese Verhandlungen scheitern allerdings an grundlegenden Positionen, denn die GEMA will Gebühren pro Video und Klick erheben, während man bei YouTube eine Flatrate fordert. Leidtragende sind auch weiterhin die YouTube-Nutzer, denn diese werden derweil mit Sperrhinweisen beglückt.
[dk]







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