Seitdem die US-Behörden den File-Hoster-Dienst Megaupload geschlossen und die Daten der Server beschlagnahmt haben, können die Nutzer auch nicht mehr an ihre legalen Daten heran kommen. Nun gibt es ein erstes Urteil zur Herausgabe der Daten mit einem enttäuschenden Urteil für die Betroffenen.
Geklagt hatte der Sportberichterstatter Kyle Goodwin und forderte, dem amerikanischen Gesetz entsprechend, von den US-Behörden die Herausgabe der beschlagnahmten Daten, im vorliegenden Fall selbst erstellte Videos. Doch im Urteil stellte das Gericht in diesem besonderen Fall fest, dass die Daten weiterhin vorhanden sind und lediglich von den Behörden kopiert wurden. Entsprechend sind die Daten auch nicht beschlagnahmt worden, sondern liegen immer noch beim Hoster Carpathia vor.
Der Rückschluss daraus ist wiederum, dass die Behörde die Daten nicht herausgeben muss und die Kunden sich an den Hoster beziehungsweise an Megaupload selber wenden müssen. Die Kosten für das Auffinden der Daten obliegt dann auch den Kunden. Als Option bliebe noch eine Klage gegen Megaupload oder Carpathia wegen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen, doch auch hier ist der Ausgang ungewiss.
[dk]