In Den Haag ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten der beiden Unternehmen Apple und Samsung zu Ende gegangen. Gemäß des Urteils ist dabei Apple verpflichtet Lizenz-Gebühren für die Nutzung von UMTS an Samsung zu entrichten.
Das Gericht in Den Haag stellte in ihrem Urteil fest, dass Apple mit der Nutzung der entsprechenden Baseband-Chips von Infineon ein Patent des koreanischen Konzerns Samsung verletzt hatte. Weder Apple noch Infineon hatten für die Nutzung eine Lizenz-Gebühr entrichtet. Erst seit Mitte 2011 ist dieses Problem gelöst, da Intel das Unternehmen Infineon übernommen hat.
Dem zur Folge muss Apple nun nachträglich Lizenz-Gebühren für die entsprechenden Geräte bezahlen. Betroffen sind dabei beide Varianten des iPads, sowie die iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4. Lediglich das aktuelle iPhone 4GS ist ausgenommen, da Apple hier auf Chips von Qulacomm setzt, welche wiederum schon vor einigen Jahren eine Lizenz erworben haben.
Fraglich bleibt weiterhin wie hoch die Gebühr ausfallen wird. Samsung
forderte bereits im September des letzten Jahres 2,4 Prozent des Chip-Preises, welchen Apple an Infineon gezahlt hatte. Apple argumentiert hier aber, dass ein solcher Preis gegen das FRAND-Prinzip verstoßen würde. Somit ist die Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung an dieser Stelle noch nicht gänzlich beendet.
[dk]