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Verleger kritisieren Änderungen am Leistungsschutzrecht

Internet | 31.07.2012, 07:57
Mit dem Leistungsschutzrecht hoffen die Verleger ihre im Internet veröffentlichten Angebote besser schützen zu können, doch die überarbeitete Fassung stößt wiederum auf scharfe Kritik bei den Verlegern, welche die Schutzwirkung des Gesetzes schwinden sehen.

In der ursprünglichen Fassung des Leistungsschutzrechts war die kommerzielle Nutzung von Inhalten der Online-Angebote mit Lizenzgebühren verknüpft. Doch heftige Gegenwehr, allen voran durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), hatte die Koalition zum umschwenken bewegt. Was folgte war ein Gesetz, welches entsprechende Zahlung quasi nur dann vorsieht, wenn die Suchmaschinen die Inhalte kopieren. Damit würde die Schutzwirkung, so die Verleger, quasi ins Leere laufen.

Doch unabhängig von der aktuellen Fassung herrscht Streit zwischen Gegner und den Befürwortern des Leistungsschutzrechts. Insbesondere die Verleger sprechen sich für ein solches Schutzrecht aus, da sie sich mit Anbietern aus dem Bereich Musik oder Film vergleichen und sprechen daher von einer Ausbeutung durch die Suchmaschinen, aber auch durch andere Internetauftritte.

Keine Notwendigkeit für ein Leistungsschutzrecht?


Die Gegenseite argumentiert vor allem, dass die Verlage hier zweigleisig fahren. Auf der einen Seite lassen sie bewusst ihre Inhalte durch Google und Co. vernetzen, was letztlich auch zu den entsprechenden Seitenaufrufen führt. Gleichzeitig wehrt man sich aber gegen die Kopie der Inhalte durch die Suchmaschinen. Dabei stehen den Verlegern durchaus Möglichkeiten zur Verfügung, nur die Zusammenfassung von Artikeln über Google zu veröffentlichen und Dienste wie Google News können gänzlich ausgesperrt werden.

Weiterhin wird die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes bestritten. Hier verweisen die Gegner auf das bestehen des Urheberrechts, welches in seiner Art auch die Inhalte der Verleger vor dem Kopieren schützt. Zudem sind die Verleger nicht gezwungen ihre Inhalte kostenlos im Internet zu veröffentlichen. Letztlich wird befürchtet, dass durch das Leistungsschutzrecht der Informationsfluss im Internet gebremst wird.

Die aktuelle Fassung des Leistungsschutzrechts soll am 15. August durchgewunken werden, doch die Opposition hat deutliche Gegenwehr angekündigt. Auch Google, welche sich grundsätzlich gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen haben, will sich gegen die aktuelle Form wehren, denn diese belastet nahezu ausschließlich die Suchmaschinen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich das umstrittene Leistungsschutzrecht in den kommenden Monaten entwickeln wird.
[dk]







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