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Gesetzt gegen Internet-Abzocke tritt heute in Kraft

Internet | 01.08.2012, 08:17
Bereits Ende Oktober des Jahres 2010 arbeitete die Bundesregierung intensiv an einem Gesetz, welches die Verbraucher vor unerwarteten Kosten und Abzock-Fallen im Internet schützen sollte. Mit dem heutigen Datum tritt nun endlich die sogenannte Button-Lösung in Kraft und soll den unseriösen Angeboten im Internet einen Riegel vorschieben.

Zwei Vorgaben zum Schutz der Verbraucher


Das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) initiierte Gesetz bestimmt zwei wesentliche Vorgaben, welche für den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über das Internet notwendig sind. So müssen sowohl Dienstleister als auch Verkäufer vor Abschluss des Vertrages alle Preisbestandteile offen legen, damit der Verbraucher erkennen kann, wie sich die Kosten zusammen setzen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so muss zumindest aufgezeigt werden, wie die einzelnen Kosten entstehen, aus denen sich dann der Gesamtpreis letztlich ergeben wird.

Die zweite Vorgabe ist die eigentliche Button-Lösung, denn hier werden die Verkäufer und Dienstleister nun dazu verpflichtet mit Hilfe eines Buttons deutlich kenntlich zu machen, dass der kommende Mausklick kosten verursacht. Dieser Button dient somit als Warnhinweis, dass hier ein verbindlicher und kostenpflichtiger Vertrag entsteht und muss entsprechend deutlich wahrnehmbar sein.

Die Online-Händler hatten in den vergangenen Monaten ausreichend Zeit diese Vorgaben zu erfüllen und entsprechende Mechanismen einzubauen. Zahlreiche Händler und Dienstleister sind entsprechenden vorbereitet in den August gestartet. Die Bundesregierung rechnet mit einmaligen Kosten für die Unternehmer von 150 Euro, weshalb es auch in aller Regel keinen Aufschlag auf die Preise geben sollte.

Die neuen Vorgaben lassen einen rechtsgültigen Vertrag ab heute nur dann entstehen, wenn die entsprechenden Vorgaben durch den Dienstleister oder Verkäufer erfüllt worden sind. Dies gilt auch für die Abo-Fallen, denn auch hier müssen die Anbieter ab sofort die Gesamtpreisaufstellung und den Button einführen.

Aufmerksamkeit der Verbraucher notwendig


Am wichtigsten ist jedoch der Hinweis an die Verbraucher sich auch entsprechend zu verhalten. Denn nicht selten gehen die Erfolge der Abzocker darauf zurück, dass die Opfer aus Angst oder aufgrund der Einschüchterung zahlen. So waren die Verbraucher in vielen Fällen auch vorher durch gesetzliche Vorgaben geschützt und hätten sich häufig auf Punkte wie versteckte Kosten und dergleichen berufen können, aber die Sorge vor weiteren Streitigkeiten lies die Verbraucher regelmäßig den noch überschaubaren Betrag zahlen.

In Zukunft sollten Verbraucher also mit der entsprechenden Aufmerksamkeit durch weltweite Web surfen, so dass der Abschluss von Verträgen auch zur Kenntnis genommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so dürfen die Nutzer auch nicht auf vermeintliche Rechnungen zahlen, sondern sich gegebenenfalls an einen Anwalt wenden.
[dk]







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