NGOHQ ist eine in Israel ansässige Webseite, die in erster Linie durch eigens modifizierte Treiber zusehends an Bekanntheit gewinnt. Durch Veränderung der INF-Dateien ermöglichen die dort erhältlichen Treiber die Installation aktueller Versionen auch auf Systemen mit Grafikchips, für welche die Treiber offiziell nicht ausgelegt sind. Ein – vor allem für für Notebook-Anwender - bekanntes Dilemma. In einem
Schreiben an die Webmaster von NGOHQ fordert NVIDIA nun sowohl die Entfernung der auf der Webseite angebotenen NVIDIA-Original-, als auch der modifizierten NGOHQ-Treiber.
In dem Schreiben betont NVIDIA, dass es sich bei den Treibern um geschütztes geistiges Eigentum handele und verweist hierbei auf
Absatz 106 des amerikanische Urheberrechtsgesetz. Des Weiteren setzte man den Betreibern der Webseite ein Ultimatum von zwei Wochen für die Entfernung der besagten Dateien, ohne hierbei jedoch weitere Drohungen auszusprechen. Die Betreiber von NGOHQ ließen sich es sich daraufhin nicht nehmen einen
Antwort-Mail zu verfassen und diese – genau wie die ursprüngliche Nachricht NVIDIAs - auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. (Es lebe das Briefgeheimnis).
In der teilweise eher unsachlich verfassten Antwort, teilt man NVIDIA unmissverständlich mit, dass man der gestellten Forderung nicht nachkommen wird. Die Betreiber der Seite geben zu Verstehen, dass das amerikanisches Recht in Israel keine Bedeutung habe und man sich nach israelischem Recht keiner Schuld bewusst ist.
Laut NGOHQ sei es nach israelischem Recht erlaubt, kommerzielle Software für den privaten und erzieherischen Gebrauch frei zum Download anzubieten insofern hierbei keine kommerzielle Absicht vorhanden ist. Je nach Besucherzahl könnte gerade letzter Punkt in Anbetracht der Werbung auf der Seite auf wackeligen Beinen stehen. Nichtsdestotrotz sieht sich NGOHQ bei der Bereitstellung der offiziellen Treiber im (heimischen) Recht. Die im NVIDIA-Treiber enthaltenen INF-Datein sieht man des Weiteren nicht als Bestandteil des Treibers selbst an, weshalb der Vorwurf der Veränderung der Treiber als haltlos erachtet wird.
Im späteren Verlauf der Antwort wird NVIDIA zusätzlich mit einigen harschen Vorwürfen konfrontiert. So unterstellt man NVIDIA alte Grafikchip-Generationen aus der Treiberunterstützung gezielt zu streichen um den Verkauf neuer Grafikkarte zu fördern. Wobei NVIDIA erst kürzlich mit den Beta-Treibern 162.15 und 162.18 wieder versuchte eine einheitlich Treiberumgebung für die aktuellen Grafikchipsätze zu schaffen. Des Weiteren wirft man NVIDIA Wettbewerbsverzerrung vor, da verschiedene andere Seiten weiterhin modifizierte Treiber anbieten dürfen und man bereits bei der Veröffentlichung eines ASRock-Treibers, der SLI auf nicht NVIDIA-Chipsätzen
ermöglichte, vom Hersteller in die Enge getrieben worden sei.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Auseinandersetzung der beiden Parteien weiterentwickeln wird und ob NGOHQ den derzeit gewählten Konfrontationskurs auf Dauer aufrecht erhalten kann. Letztendlich ist jedoch auch zu erwähnen, dass ein gewisses Risikopotential von "Mod-Treibern" nicht von der Hand zu weisen ist. Zum einen werden hierbei Treiber für Chipsätze eingesetzt, die unter Umständen nicht ausreichend oder überhaupt nicht auf deren Zusammenspiel getestet wurden, was vor allem in fein abgestimmten Notebooks unangenehme Folgen nach sich ziehen kann. Zum anderen belassen es diese Mod-Treiber – zumindest jene von NGOHQ - nicht bei der Erweiterung der Einträge der unterstützten Grafikkarten, sondern ändern auch weitere Einträge um. In dem Fall der NGOHQ-Treiber werden sogar systemweite Einstellungen ("SystemPages, %REG_DWORD%, 0xffffffff") verändert, welche selbst nach der Deinstallation der Treiber erhalten bleiben.
Für all diejenigen, welche die INF-Datein der beiden Treiber selbst vergleichen möchten ohne diese komplett herunterladen zu müssen, sei auf die nachfolgenden Links verwiesen.
INF-Datein -NGOHQ - Forceware 158.22
INF-Datein -NVIDIA Original - Forceware 158.22
[ls]