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Deutsche Verbraucherschützer verklagen Apple und Google

Wirtschaft | 21.08.2012, 09:31
Die steigende Nutzung von Applikation, welche über die diversen App-Stores erhältlich sind, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu veranlasst sich die fünf Stores der Unternehmen Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung einmal genauer anzuschauen. Dabei sind erhebliche Mängel ans Licht gekommen, welche im Falle von Apple und Google nun zur Klage geführt hat.

Bei den Untersuchungen beanstandete die vzbv insgesamt 25 Klauseln bei Google und Apple, bei Samsung waren es 19, bei Nokia noch 15 und bei Microsoft 10. Doch nicht nur inhaltlich stellen die AGBs der Anbieter Probleme dar, auch rein formal sind die Schriftsätze nicht verbraucherfreundlich. So weisen alle Richtlinien eine erhebliche Länge auf, welche das Lesen und inhaltliche Erfassen für die Nutzer erschwert. Besonders auffällig waren dabei die Richtlinien von Apple, welche satte 21 DIN A4-Seiten einnehmen und dies bei einer Schriftgröße von 9. Zudem fehlte es an einer ordentlichen Nummerierung, was wiederum die Wahrnehmung der Verbraucher hemmt.

Bei den Inhalten sind es vor allem die Bedingungen zum Datenschutz, welche die vzbv beanstandet, so das im Grunde keine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung der Verbraucherdaten eingeholt wird. So kann der Nutzer beispielsweise nicht aktiv der Nutzung von personenbezogenen Daten zustimmen, welche in den Stores von Apple, Google und Nokia erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Nicht selten finden sich auch unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen", welche dem Verbraucher keine klaren Auskünfte verschaffen. Besonders schwer wiegen auch die Fälle in denen die Anbieter selber entscheiden wollen, wann der Verbraucher welche Rechte geltend machen kann. Hinzu kamen eigenwillige Haftungsbeschränkungen und auch eine Reduzierung der Leistungspflicht. Letztlich fehlte es in den Stores von Google, Microsoft und Nokia sogar an einem Impressum.

Die vzbv hatte nach ihren Untersuchungen alle Unternehmen angemahnt und auf die Mängel hingewiesen. Umgehend wurde daraufhin zumindest überall das Impressum nachgetragen. Die Unternehmen Microsoft* und Nokia* haben zudem die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet und gelobten Besserung. Bei Apple* und Google* hat die vzbv nun zur Klage als Rechtsmittel gegriffen und diese beim Landgericht Berlin eingereicht. Wie es mit Samsung* weiter geht, ist bislang noch offen.
[dk]







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