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Sieben Jahre Haft für Essener Online-Betrüger

Internet | 22.08.2012, 08:52
Im Fall der sogenannten Fakeshop-Bande ist nun auch der 23-jährige Haupttäter vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Dabei verhängte der vorsitzende Richter Rudolf Weigell mit sieben Jahren Haft eine recht hohe Strafe und folgte damit fast der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche acht Jahre verlangte.

Nach Ansicht des Gericht sei es erwiesen, dass die Bande mit hoher krimineller Energie gehandelt habe und dabei sehr professionell vorging. Auch an der Rolle des 23-jährigen Mann aus Essen, welcher bereits einschlägig vorbestraft ist, hatte das Gericht keinen Zweifel. Dieser verteilte die Aufträge innerhalb der Bande und ließ die entsprechenden Shops erstellen. Wer seinem Geschäft gefährlich wurde, dem drohte der Angeklagte oder ließ gar Gewalt folgen. Aufgrund der Rolle und der Vorstrafen sah der Richter die Notwendigkeit, den Haupttäter mir einer entsprechend hohen Haftstrafe zu belegen.

Nachgewiesen wurden der Fakeshop-Bande 31 Shops mit welchen man mindestens 1609 Kunden betrogen hatte. Die Kunden bestellten auf Vorkasse diverse Elektro-Artikel aber auch Silbermünzen und Goldbarren, die Ware wurde jedoch nie ausgeliefert. Dabei wurde über eine Millionen Euro erbeutet. Zudem erschlich sich die Bande noch die Bankdaten einiger Kunden und hob so in sieben nachgewiesenen Fällen Geld ab.

Bereits im Vorfeld waren die drei Mittäter vom Augsburger Landgericht verurteilt worden, wobei Haftstrafen von bis zu vier Jahren verhängt wurden. Die Verteidigung des Haupttäters ist der Auffassung, dass es keine Grundlage für einen Schuldspruch gab, weshalb man gegen das Urteil in Revision gehen wird.
[dk]







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