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vzbv mahnt Facebook wegen App-Zentrum ab

Internet | 28.08.2012, 07:27
Im Sommer diesen Jahres hatte Facebook in Deutschland das App-Zentrum gestartet, in welchen die Applikationen von Drittanbietern verwaltet werden. Nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat das soziale Netzwerk dabei den Datenschutz nicht verbessert, sondern verschlechtert und verstößt mit dem App-Zentrum gegen das deutsche Telemediengesetz. Entsprechend hat die vzbv nun eine Abmahnung verschickt.

Das Problem des App-Zentrums ist die Tatsache, dass hier persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden ohne dass der Anwender konkret in diese Weitergabe einwilligt. Doch nicht nur die fehlende aktive Einwilligung ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, auch die fehlenden Hinweise, wozu die Daten weitergegeben und wie diese genutzt werden ist nicht im Sinne des Datenschutzes vertretbar. Zwar werden unterhalb des Buttons in kleiner hellgrauer Schrift Angaben gemacht, welche beispielsweise die Zugriffe auf Chats, Informationen der Freunde oder persönliche Kontaktdaten erlauben, die Auflistung ist allerdings nicht abschließend.

Der Verstoß gegen das Telemediengesetz liegt nach Auffassung der vzbv in der Tatsache, dass eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte und auch deren Verwendung eine bewusste Zustimmung des Nutzer voraussetzt, bei welcher dieser auch im Vorfeld umfassend über Erhebung und Nutzungszweck informiert wird. Eine unterstellte Einwilligung, welche Facebook durch die Buttons mit der Aufschrift "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" einholt, sind nicht ausreichend.

Entsprechend hat die vzbv nun eine Abmahnung verschickt und dem sozialen Netzwerk eine Frist bis zum 4. September diesen Jahres gesetzt, damit man die Unterlassungserklärung unterzeichnet. Sollte Facebook der Forderung nicht nachkommen und auch nicht die entsprechenden Änderungen vornehmen, so droht die vzbv mit einer Klage.

Wenige Handgriffe für mehr Datenkontrolle


Unterdessen kann man sich mit wenigen Handgriffen zumindest etwas vor der Datenweitergabe schützen. So muss der Anwender in den Privatsphären-Einstellungen die Voreinstellungen im Bereich Werbeanzeigen, Anwendungen und Webseiten kontrollieren. Dabei ist auch der Punkt Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die sie nutzen sehr interessant, denn in den Voreinstellungen kann der Freund in der Liste nahezu alle Informationen unbemerkt weiter geben. Zudem lassen sich auch die einzelnen Anwendungen kontrollieren, welche man nutzt und dabei auch einzelne Rechte entfernen.
[dk]







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