Trotz massiver
Kritik hat die Bundesregierung die siebte Änderung des Urheberrechtsgesetzes
verabschiedet und damit die umstrittene Reform des Leistungsschutzrechtes fortgesetzt. Doch außerhalb von Berlin stößt dieser Vorstoß weitestgehend auf Ablehnung.
Unlängst hatte man die Reform durch einige Änderungen entschärft, so dass nun im Grunde nur noch Suchmaschinen und News-Aggretatoren von dem neuen Leistungsschutzrecht erfasst werden sollen. Doch nach Ansicht einiger Experten könnte die Formulierung auch andere Gruppen erfassen, welche automatisiert Nachrichten veröffentlichen. Dieser Auffassung folgt man auch beim IT-Branchenverband Bitkom, wo man vor allem auch befürchtet, dass junge Web-Unternehmen vom Standort Deutschland durch den weltweit einmaligen Alleingang der Bundesregierung abgeschreckt werden.
Starke Unterstützung erhalten die Kritiker von Google, welche allerdings auch mit am stärksten von der Reform betroffen sind. Der Suchmaschinen-Spezialist sieht dabei vor allem einen Verlust von Informationen im Internet, doch auch höhere Kosten und eine massive Rechtsunsicherheit stellt Sprecher Kai Oberbeck in Aussicht. Die Hoffnung liegt nun auf dem Bundestag, welcher das Gesetz stoppen kann.
Die Bundesregierung folgt der Auffassung der Kritiker natürlich nicht und stellt sich voll hinter die Reform. Durch die Änderung wird man endlich den gesteigerten Ansprüchen im Bereich des Urheberrechts im Bezug auf journalistische Arbeit gerecht. Durch die geänderte Reform sind vor allem auch Blogger und Online-Journale ausgenommen, welche sich ebenfalls auf ihre journalistische Arbeit berufen können. Zudem habe das Gesetz seine Schranken in den Möglichkeiten der Verlinkung und auch bei der Zitierfreiheit. Auch sieht man keine gesteigerten Kosten auf die Internetnutzer zukommen.
[dk]