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Verbraucherzentrale mahnt Valve ab

Spiele | 18.09.2012, 12:15
Nachdem Valve die Nutzungsbedingungen für ihre Spieleplattform Steam geändert hat, hat nun die Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen abgemahnt. Grund für die Abmahnung ist vor allem die fehlende Handlungsalternative für Nutzer, welche die Bedingungen nicht akzeptieren wollen, doch auch im Hinblick auf den Weiterverkauf sehen die Verbraucherschützer Probleme.

Anfang August hatte Valve die Nutzungsbedingungen von Steam geändert und die Anwender dazu gezwungen diese zu akzeptieren. Insbesondere für Nutzer, welche bereits seit Jahren Spiele über das Portal gekauft haben werden durch die Methodik beeinträchtigt, denn im schlimmsten Fall könnten die dann die Spiele nicht mehr nutzen, obwohl sie bereits ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erworben haben.

Folglich fordert die vzbv Valve dazu auf ihren Nutzern eine Handlungsalternative zu bieten, so dass diese auch weiterhin in der Lage sind ihre bereits erworbene Software zu nutzen, auch wenn sie den neuen Bedingungen nicht zu stimmen. Eine Möglichkeit wäre hierbei, dass schlicht die alten Nutzungsbedingungen in Kraft bleiben.

Darüber hinaus bemängeln die Verbraucherschützer auch die Tatsache, dass es bei Steam keine Möglichkeit gibt erworbene Software an einen Dritten zu veräußern. Bislang hatten Valve und Co. hier stets die Rückendeckung des BGHs, welcher die gebundene Software als unproblematisch ansah. Doch der EuGH entschied im Juli, dass die Bestimmungen einen Weiterverkauf an einen Dritten nicht hindern dürfen.

Mit der Abmahnung bemängelt die vzbv nun diese zwei Punkte und sieht die Haltung von Valve als Wettbewerbsverstoß an. Bis zum 26. September hat das Unternehmen nun Zeit die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Unterbleibt die Unterschrift werden die Verbraucherschützer wohl Klage erheben.
[dk]







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