Eigentlich ist die ehemalige Streitthematik der alternativen Internet-Browser-Auswahl unter Windows-Betriebssystemen vom Tisch gewesen, doch wegen eines technischen Fehlers – so Microsoft – flammt die Diskussion erneut auf und die EU könnte weitere Strafzahlungen gegen das Unternehmen verhängen. Als Verstoß gegen die getroffenen Auflagen der EU-Kommission werden bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes als Strafe fällig. Das alles wegen einer angeblichen Panne beim Service Pack 1 für Windows 7.
In den Streitigkeiten mit der EU-Kommission hatte sich Microsoft im Jahre 2009 verpflichtet, den Anwendern eine Auswahl an alternativen Internet-Browsern zum hauseigenen Internet-Explorer zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung hierzu galt bis zum Jahr 2014. Dies hat der Hersteller bislang auch umgesetzt und auf Komplett-PCs mit vorinstalliertem Betriebssystem öffnete sich dann ein Fenster, welches dem Anwender eine Auswahl an anderen Browsern zur Installation zur Verfügung stellte.
Mit der Auslieferung des Service Pack 1 für
Windows 7* soll sich laut Microsoft ein Fehler eingeschlichen haben. Komplett-Systeme, welche mit diesem Service Pack bislang ausgeliefert worden sind, bringen dieses Auswahlfenster nicht. Keine Absicht beteuert Microsoft, doch die EU-Kommission leitet derzeit angeblich erste Schritte ein und soll laut der Nachrichtenagentur
Bloomberg das Verfahren schnell zum Abschluss bringen wollen. Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia habe darum ein weiteres Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet, weil man einen Verstoß gegen eine zentrale Auflage des früheren Verfahrens sieht.
Für das Versehen hatte sich Microsoft bereits entschuldigt und angeboten, diese Auflage, gültig bis 2014, um weitere 15 Monate verlängern zu wollen. Das scheint den Wettbewerbshütern offenbar nicht zu genügen. Eine schriftliche Feststellung zu den Vorgängen und dem Fehlverhalten werde derzeit angeblich vorbereitet und sollte die EU-Kommission zu einem Schuldspruch gelangen, dann drohen Microsoft weitere, spürbare Strafzahlungen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen der Kommission kann eine Strafe von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes fällig werden.
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