Mitte Juli stellte ein englisches Gericht
fest, dass Samsung nicht so cool ist wie Apple und entschied damit im Patentstreit gegen den amerikanischen Konzern. Gleichzeitig wurde Apple auch dazu
verurteilt mindestens ein halbes Jahr auf der britischen Homepage darauf hinzudeuten, dass Samsung nicht bei Apple kopiert habe. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.
Wie angekündigt war
Apple* gegen das Urteil des Richters Colin Birss in Berufung gegangen und wollte sich damit vor allem gegen die Auflage wehren, für den Konkurrenten auf der eigenen Homepage aber auch in diversen Zeitungen Werbung zu machen. Denn als Werbung muss man wohl die Auflage bezeichnen, dass Apple sechs Monate lang seine Homepage mit den Hinweis versehen muss, dass Samsung nicht beim
Galaxy* Tab kopiert habe.
Mit dem Urteil der Berufungsrichter dürfte jedoch wohl das letzte Wort gesprochen sein, denn einzig der Weg zum Supreme Court steht den Amerikanern nun noch offen und dieser Schritt gilt als eher unwahrscheinlich. Folglich hat
Samsung* in der Reihe der Patentstreitigkeiten mit Apple einen wichtigen und zugleich ungewöhnlichen Sieg errungen.
[dk]