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 Gericht stärkt die Unternehmen gegenüber den Rundfunkgebühren

Recht | 25.11.2008, 10:51
Seitdem die GEZ ihre Gebühren gemäß ihren Gebührenordnung auch für internetfähige Computer ausgeweitet hat gibt es Streit darum, ob dies rechtlich möglich ist. Ein Urteil des Wiesbadaner Gerichts hat nun festgestellt, dass für eine pauschale Gebührenerhebung zumindest im unternehmerischen Bereich keine gesetzliche Grundlage besteht.

Das Urteil stärkt damit die Unternehmen, welche das Internet für ihren Wirtschaftsverkehr nutzen um so schneller und effizienter arbeiten zu können. Tenor des Urteils war, dass ein durchschnittliche Bürger unter einem Rundfunkempfangsgerät typischerweise nicht einen Computer sehen würde. Gerade im Bereich der wirtschaftlichen Nutzung liegt eine Verwendung des Computers zum Rundfunkempfang aber fern. Die in der Gebührenverordnung bezeichneten "neuartigen Empfangsgeräte" werden in der gesetzlichen Grundlage nicht deutlich und die Gebührenpflicht lässt sich nur im Wege eines Umkehrschluss erschließen. Dies reiche aber nicht aus, um pauschal Gebühren zu erheben. Jedoch steht der GEZ noch das Mittel der Berufung zu und so ist das Urteil zur Zeit noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Urteil reiht sich das Wiebadener Verwaltungsgericht in eine Reihe von Urteilen ein, welche die gesetzliche Grundlage als überholt und veraltet ansehen und damit eine grundsätzliche Erhebung für nicht gerechtfertigt betrachten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht in Münster eine Erhebung der Gebühren bei Studenten verneint, wenn nur das Gerät vorhanden ist und das Verwaltungsgericht Koblenz hielt die Erhebung von Gebühren für ein Anwaltsbüro sogar für verfassungswidrig.

Somit zeigt sich einmal mehr, dass die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Gebühren dringend einer Reform bedarf. Diese Forderung wird auch immer wieder in der Politik laut, so schlug die FDP bereits im März diesen Jahres eine Kopfpauschale vor. Doch während sich die Regierung lieber mit der Einführungen fragwürdiger Gesetze beschäftigt, bleiben die unklaren Regelungen, auf welche auch schon die EU aufmerksam geworden ist, so bestehen wie sie sind.

[dk]





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