Zunächst schien das umstrittene BKA-Gesetz ohne große Hindernisse die einzelnen Stufen der Gesetzgebung zu
durchlaufen, doch dann stellten sich nicht nur die Länder in denen die FDP, Grünen oder die Linke mit regieren quer sondern auch noch Sachsen und das Gesetz drohte
zu scheitern. Doch Innenminister Wolfgang Schäuble will die Änderungen noch in diesem Jahr bestätigt wissen und versucht mit Druck auf den Bundesrat das Gesetz doch noch bis Weihnachten durch zu bringen.
Wie Schäuble dem
Handelsblatt mitteilte, soll eine Einigung beim BKA-Gesetz noch vor Weihnachten erzielt werden oder es gelte für ihn als gescheitert. Als Hauptverantwortlich für die fehlende Zustimmung sieht Schäuble ein Autoritätsproblem innerhalb der SPD. Aber auch die bayrische FDP wehrt sich, nach seiner Auffassung, gegen Bestimmungen die in den Landesgesetzen von Bayern schon längst bestehen.
In einem Interview mit der Focus (Heft 48/2008) betonte Schäuble zudem, dass das Gesetz nicht zu einem Überwachungsstaat führe und auch die Behauptungen dass damit das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen eingeschränkt wird sei falsch. Tatsächlich sieht der beschlossene
Gesetzesentwurf des BKA-Gesetzes das Zeugnisverweigerungsrecht vor und auch die eventuell mögliche Verwertung gewonnener Erkenntnisse entspricht den Zügen der StPO, jedoch ist der Wortlaut ein anderer, was wiederum auch zu einer anderen Handhabung führen kann, weshalb die Kritiker lieber den gleichen Wortlaut wie in der StPO im BKA-Gesetz sehen würden.
Doch den Gegnern des BKA-Gesetzes geht es im Kern nicht um das Zeugnisverweigerungsrecht sondern um wesentlichere Punkte. So entgegnete die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen über
Zeit-Online, dass es der Mehrheit der FDP im wesentlichen um die Möglichkeit geheimer Online-Durchsuchungen des PCs geht. Der Kritik Schäubles, dass die FDP die entsprechende Regelung im Landesrecht Bayerns toleriere, begegnetet Leutheusser mit der Erkenntnis, dass die CSU die Regelung noch mit der absoluten Mehrheit in das Landesgesetz eingebracht hat und das der bayrische Koalitionsvertrag vorsieht die Möglichkeiten der Polizei deutlich einzuschränken.
Dem Gegenüber
sieht zumindest die SPD die Möglichkeit einer raschen Einigung, wenn die Bundesregierung im Wege des Vermittlungsausschuss auf die Kritik der Länder eingeht und vor allem eine klare Abgrenzung der Ausnahmefälle für die Befugnis des BKAs bei der Strafverfolgung schafft. Sollte dies der Fall seien sieht SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann keinen Grund dafür, warum das Gesetz nicht am 01 Januar 2009 in Kraft treten sollte.
Doch was im Wege des Gesetzgebungsverfahren zustande kommt hat in Zeiten der großen Koalition nicht zwingend Bestand. So bleibt immer noch die Möglichkeit des Bundespräsidenten die Ausfertigung zu verweigern. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich, sofern nicht evidente Verfassungsverstöße einschlägig sind. Dennoch wird das Gesetz wohl zunächst auf wackeligen Beinen stehen, denn die Gegner, wie zum Beispiel der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, werden wohl nicht von einer Verfassungsbeschwerde absehen nur weil der Vermittlungsausschuss in Kleinigkeiten eine Änderung hervorgebracht hat. Dafür sehen die entsprechenden Gegner den Kernbereich der informellen Selbstbestimmung als zu sehr betroffen an.
[dk]