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 EU will Online-Durchsuchungen ermöglichen

Recht | 02.12.2008, 15:46
Im Zuge der Minister-Rats-Sitzung der EU Ende November wurde beschlossen, dass man in den nächsten fünf Jahren einen gemeinsame Grundlage im Kampf gegen Internetkriminalität schaffen will, welche auch die Möglichkeit der in Deutschland stark umstrittenen Online-Durchsuchung vorsieht.

Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, geht es aber nicht, anders als bei dem umstrittenen BKA-Gesetz, um die Bekämpfung von Terrorismus sondern vor allem um die steigende Kriminalität, welche sich im Internet abspielt. So will die EU auf der einen Seite gemeinsame Ermittlungsteams und auf der anderen Seite den Informationsaustausch verbessern, um so gegen Spam, Betrug, Kinderpornografie und auch Identitätsdiebstahl besser vorgehen zu können.

Zu diesem Zweck sollen neben Online-Fahndungen auch die Ferndurchsuchungen eingeführt werden. Ferner wird über die Möglichkeit der Schaffung einer Warnplattform diskutiert, welche von Interpol geführt werden soll und in die bekannte Delikte aus dem Internet eingetragen werden sollen.

Auf Skepsis stößt zunächst aber die Möglichkeit der Ferndurchsuchungen, wie sie in der Pressemitteilung benannt wird, doch steht damit noch nicht fest, wie diese eingesetzt wird. Dazu müsste erst einmal eine entsprechende Richtlinie und dessen Umsetzung geschaffen werden. So kann aktuell auch noch nicht die Frage beantwortet werden, wann man zum Mittel der Ferndurchsuchung zurück greifen kann und wer über die Anwendung entscheidet. Genau dieser Punkt ist jedoch beim BKA-Gesetz besonders streitig.

[dk]





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