Wir berichteten vor wenigen
Tagen, dass das Portal der akademie.de durch die GEZ abgemahnt wurde. Grund dafür, seien falsche Begriffsformulierungen wie beispielsweise "GEZ-Gebühr" oder "GEZ-Anmeldung" - etwas abstrus unter objektiver Betrachtung, denn selbst öffentlich rechtliche Sender bzw. deren online Portale bedienten sich in der Vergangenheit selbst ähnlicher oder gleicher, gebräuchlicher Begriffe in Berichterstattungen. Wie es nun den Anschein hat, scheint es letzten Endes nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern auf einen Vergleich hinauszulaufen.
Wie man nun
erfährt, hat der Anwalt von akademie.de der Gegenpartei offenbar angeboten, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Grund hierfür sei jedoch, dass die Mandantschaft einen teueren Rechtsstreit mit der GEZ vermeiden möchte. Es liegen dabei keinerlei Informationen vor, in welcher Form diese Modifizierung ausfallen wird. Die Gegenpartei wolle im Zuge dessen darauf verzichten ""weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen".
Unterdessen sind einige Stimmen zu diesem Vorgehen der GEZ laut geworden, welche von "bürokratischen Nonsens" sprachen - O-Ton des Vorsitzenden der Deutschen Journalisten Union - oder "Absurdität" - politische Einschätzung des FDP-Medienexperten Hans-Joachim Otto. Dagegen ziehen sich die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten - beispielsweise die ARD wohl etwas
zurück und verweisen auf die Eigenständigkeit der GEZ. ZDF gab offenbar gar keine Stellungnahme ab, da die GEZ vom ZDF "nicht beauftragt" sei.
[pg]