Michael Gerber, ehemaliger Siemens Mitarbeiter und späterer Betriebsrat bei BenQ hatte Siemens auf Wiedereinstellung verklagt - und nun Recht bekommen. Gerber begründete seine Klage in mangelhafter Information seitens Siemens gegenüber der Belegschaft, vor dem Betriebsübergang in der Handysparte in BenQ. Das Arbeitsgericht
Wesel folgte der Begründung der Kläger.
Nach Aussagen von Herrn Gerber habe ihm Siemens kürzlich noch einen Vergleich und eine Abfindung in Höhe von 62.500 Euro
angeboten, doch Gerber habe abgelehnt. Der Voraberfolg scheint nun aber noch kein Grund zum feiern, denn Siemens will höchstwahrscheinlich Einspruch einlegen, sobald die richterliche Begründung vorliegt. Gerade das Argument, nicht hinreichend vor dem Betriebsübergang informiert zu haben, erscheint bei Siemens fraglich, denn eben mit der Begründung ausreichend informiert zu haben, habe man alleine im Münchner Raum 12 Prozesse dieser Art gewonnen.