Sonnenbankstudios dürften sich nach aktueller Rechtsprechung wohl überlegen, ob man dem Kunden zur Entspannung unter der Sonnenbank zusätzlich auch noch Musik zur Verfügung stellen möchte. Hatte die GEZ erst kürzlich für "negative Schlagzeilen"
gesorgt, so gelingt dies nun erneut - wobei dieses Mal die Klage von einem Sonnenstudio-Betreiber ausgegangen ist. Der wiederum hatte offensichtlich jede der nach Oben offenen Kabinen mit einem zusätzlichen Lautsprecher ausgestattet. Ein nicht ungewöhnlicher Umstand, für solche Anlagen.
Die GEZ sieht dazu folgendes
vor:
"Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.", was erst einmal durchaus recht eindeutig ist. Dabei legt man allerdings noch Wert auf die "Selbstständige Bedeutung". DeFacto hat ein Sonnenstudio-Betreiber von der GEZ die Auflage erhalten für jeden Lautsprecher, welche in den sieben einzelnen Kabinen des Studios angebracht sind, zusätzliche Abgaben zu entrichten.
Gegen diesen Entscheid der GEZ reichte der Sonnenstudio-Betreiber Klage ein und bekam erst einmal Recht vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Der Südwestrundfunk legte Berufung ein und man zog vor das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Das OVG gab dem Südwestrundfunk Recht (Aktenzeichen: 7 A 10471/07.OVG) und verdonnerte damit den Betreiber des Sonnenstudios, für jede dieser Kabinen GEZ Abgaben zu entrichten.
Hätte der Betreiber, statt der einzelnen Lautsprecher in den Kabinen, das vorhandene Radio lokal laut gedreht, wäre er wohl von diesem Urteil verschont geblieben.
[pg]