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 Europäisches Gericht bestätigt wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft

Recht | 17.09.2007, 22:35
Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil die Entscheidung der europäischen Kommission über die Zahlung Microsofts von fast einer halben Milliarden Euro bestätigt. Man hatte den US-amerikanischen Software-Giganten beschuldigt, seine marktbeherrschende Stellung wettbewerbsschädigend zu missbrauchen und auf diesem Weg Konkurrenz zu verhindern. Microsoft ist nun gezwungen, ein 2004 verhängtes Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro zu zahlen, sofern das Unternehmen nicht binnen zwei Monaten Berufung einlegt. Da Microsoft die Zahlung bis heute beharrlich verweigerte, kam 2006 ein zusätzliches Bußgeld von 280 Millionen Euro hinzu, das sich aus täglichen 1,5 Millionen Euro berechnet.

Im Kern der Diskussion geht es um das Verhalten Microsofts gegenüber seinen Konkurrenten. So verhindert das Unternehmen durch die spärrliche Freigabe von Spezifikationen für Schnittstellen, dass andere Unternehmen Software für Windows entwickeln können. Weiterhin blockieren fest integrierte Programme wie etwa der Mediaplayer oder der Internet Explorer das Angebot anderer Entwickler, die alternative Anwendungen anbieten. Als Resulat war Microsoft gezwungen, sein Windows XP in einer zusätzlichen Version ohne Mediaplayer anzubieten.

Microsoft überdenkt nun die Entscheidung und hat dann die Option, noch einmal in Berufung zu gehen. Dennoch scheint sich der Prozess insgesamt dem Ende zu nähern. Nachdem Windows XP nun durch Windows Vista schrittweise abgelöst wird, darf man gespannt sein, wie weit die Konkurrenz aus der Entscheidung auch für die Software-Entwicklung für Windows Vista profitieren kann.
[rl]



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