Wie heise
berichtet, schicken, nach Angaben des Musikindustrie-Anwaltes Clemens Rasch, Polizeibehörden beschlagnahmte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, wenn es um Vorwürfe des unzulässigen Uploads von Musikstücken geht. Die Festplatten würden gespiegelt und später ausgewertet.
Da die Firma zu Abschreckungszwecken so viele Verurteilungen wie möglich erreichen will, ist allerdings schwer vorstellbar, wie die Beweissicherung und -auswertung auf unvoreingenommene und gerichtsfeste Weise stattfinden können soll. Des weiteren verschickt Rasch Abmahnungen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen und profitiert damit selbst von jedem Ermittelten.
Da Verbindungsdaten nur noch rund 7 Tage gespeichert werden, nachdem Volker Voss gegen die
Datenschutzpraktiken von T-Online vorgegangen war, ist der Schwund, d.h. der Anteil der ermittelten IPs, für die niemand mehr greifbar ist, von höchstens 15 auf 50% gestiegen.
Rasch bekräftigte allerdings, dass seine Kanzlei nur bei Uploads und nur ab einer gewissen Größenordnung gegen Tauschbörsennutzer vorgehe, Ausnahmen davon bilden nur Musikstücke, die bereits vor der offiziellen Erscheinung getauscht werden. Aber auch die Beschränkung der Maßnahme auf Verdächtige in dieser Größenordnung ändert nichts an den Zweifeln bezüglich der Neutralität bei der Auswertung und der Gerichtsfestigkeit der gesammelten Beweise.
[an]