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 EVGA erwirkt Einstweilige Verfügung gegen XFX

Recht | 15.05.2007, 15:33
Wie die Kollegen der ComputerBase berichten hat EVGA vor der 1. Handelskammer München I eine Einstweilige Verfügung gegen XFX / Pine Technology erwirkt. Diese untersagt den Gebrauch einer Abbildung auf der Verpackung der 8600 GT des Herstellers. Die Abbildung zeigt einen Kampfhund, in dessen Speichelfaden - kaum sichtbar - das EVGA Logo eingearbeitet ist. Das Landgericht München stimmt der Anklage zu, dass hierdurch das Firmenlogo in unlauterer Weise verunglimpft wird. Der Vertrieb von Grafikkarten in der betroffenen Verpackung ist mit sofortiger Wirkung untersagt und kann mit einem Ordnungsgeld von 5 bis 250.00 Euro bestraft werden, was ersatzweise mit bis zu 6 Monaten Ordnungshaft erbracht werden kann. EVGA fordert in diesem Schritt auch den Einzelhandel auf die betroffenen Produkte nicht weiter zu vertreiben und Abbildungen der Verpackung aus dem Internet zu entfernen. Laut eigenen Aussagen hat EVGA am 8. Mai 2007 dem Hersteller XFX / Pine Technology eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, in welcher man sich verpflichten sollte die angeprangerte Abbildung nicht weiter zu verwenden. Diese Erklärung wurde in Deutschland und Holland zugestellt, jedoch gab es keine Reaktion, so dass EVGA sich gezwungen sah den Weg zum Landgericht München zu beschreiten. Sollte XFX / Pine Technology die Verpackung nicht in ganz Europa aus dem Verkehr ziehen, will EVGA auch in anderen europäischen Ländern Klage einreichen.
[bb]

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