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 Canon erreicht Rechtssieg im Streit um Urheberrechtsabgaben auf Drucker

Recht | 02.12.2007, 21:26
Im Dezember 2004, nach diversen Urheberrechtsprozessen gegen Hersteller von CD-Brennern, startete die VG Wort ebenfalls rechtliche Auseinandersetzungen gegen Computer-Hersteller. Ging es anfänglich um Pauschalabgaben für Komplett-PCs, folgte schließlich der Rechtsstreit auf Abgaben für Drucker. Die Verwertungsgesellschaft Wort vertritt dabei bislang einen Zusammenschluss von Autoren und Verlagen und die Streitigkeiten gehen um die Möglichkeit der Vervielfältigung von gedruckten, geschützen Werken. Im Mai 2005 verlor Hewlett-Packard als beklagter Druckerhersteller den ersten solcher Prozesse vor dem OLG Stuttgart. Eine Wende zeichnet sich mehr und mehr in den Prozessen ab.

Im November entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf für Canon und gegen den Kläger VG Wort. Begründet wurde die Entscheidung, dass nach Ansicht des Gerichtes der rechtlich entscheidende Kopiervorgang sich durch das Scannen entsprechender Vorlagen am PC ergäbe. Der Drucker sei dabei nicht entscheidend.

Allerdings zeigte sich das OLG Düsseldorf zuvor auch schon in ähnlichen Prozessen, beispielsweise Epson und Xerox, mit einer solchen Meinung und revidierte gegenteilige Meinungen von Landgerichten.

Das letzte Wort wird allerdings in all den Verfahren wohl der Bundesgerichtshof haben, bei welchem die Urteile sich zur Revision befinden. Der eingangs erwähnte Konzern Hewlett-Packard wird in einem Prozess diesen Monats erfahren, wie der BGH rechtlich die Vorwürfe der VG Wort sieht, hatte man sich doch gegen das Urteil des OLG Stuttgart aufgelegt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung des BGH den Klagen und Gegenklagen ein Ende setzen wird und im Moment stehen die Chancen für die Hersteller von Druckern offensichtlich nicht schlecht.
[pg]



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