Erst vor wenigen Tagen gelang es Canon im Rechtstreit mit der VG Wort um Urheberrechstabgaben für Drucker einen Sieg vor dem OLG Düsseldorf zu
erringen. Dabei wurde es durchaus ein wenig eng in den Streitigkeiten der VG Wort gegenüber der Druckerhersteller. Das OLG Stuttgart hatte vor Jahren konträr geurteilt und die VG Wort in ihren Bestrebungen bekräftigt. Hewlett Packard war einer jener, die sich mit dem Urteil nicht zufrieden gaben - andere Hersteller zogen gleich und man wollte einen Entscheid durch den Bundesgerichtshof in Deutschland erzwingen. Dieser erfolgte nun im Verfahren gegen Hewlett-Packard und könnte durchaus einiges an Folgen mit sich bringen.
Auch der BGH ist der Ansicht, dass der Drucker als Glied in der Kette nicht ausreichend ist, um Pauschalabgaben zu rechtfertigen. Die Begründung zu dem Urteil liegt bislang noch nicht vor, dennoch geht das Urteil erst einmal in eine Begründung, welche auch das OLG Düsseldorf vorgebracht hat. Drucker für sich alleine sind nicht in der Lage eine Verfielfältigung vorzunehmen. Es bedarf vielmehr des Bestandes eines PCs und eines Scanners um solche gedruckten Werke zu verfielfältigen. Die Funktionseinheit aus allen dreien Komponenten sei zwar geeignet, der Drucker an sich jedoch nicht.
Damit bestätigt der Senat einerseits die Abgaben auf Scanner und PC-Einheiten als gerechtfertigt, widerspricht aber der Ansicht, dass solche Abgaben auch für Drucker gelten. Die VG Wort hat - verständlicherweise - das Urteil nicht willkommen aufgenommen. Nach dem Urteilserlass sprach man von einem "Ausverkauf des Urheberrechts" und bedenkt, ob man Beschwerde beim Verfassungsgericht einleiten möchte. Die Crux liegt auf der Hand: Zum 01. Januar 2008 sollen die Änderungen zum Urheberrecht in Kraft treten, welche in einem Passus ebenfalls Abgaben für Drucker als notwendig erachten würden:
| "Nach der (...) Regelung sind Geräte auch dann vergütungspflichtig, wenn sie sich nur in Verbindung mit anderen Geräten oder sonstigem Zubehör zur Vervielfältigung eignen." | |
Und exakt dem widerspricht das Urteil des BGH derzeit, wodurch der Gesetzeserlass erst einmal in der Luft hängt. Und ob das Verfassungsgericht einer etwaigen Beschwerde der VG Wort stattgibt, bleibt vorerst einmal dahingestellt. Möglicherweise ist damit nicht zu rechnen, was die VG Wort einiges an Einnahmen kosten dürfte, welche man wiederum weitergeben wollte. Dort herrscht zurzeit ohnehin noch deutlich Unklarheit in welchem Maße die Autoren "entlohnt" werden. Letzten Endes sind von diesen Umständen gar auch die Online-Magazine und Journalisten betroffen, welche von den Abgaben profitieren könnten, obgleich derseits nie erwartet.
Sollte das Urteil des BGH auch nach einer Verfassungsbeschwerde Bestand haben, so müsste die VG Wort wohl in allen anhängigen Verfahren gegen die Druckerhersteller die Kosten tragen.
[pg]