Seitdem die US-Behörden den File-Hoster-Dienst Megaupload geschlossen und die Daten der Server beschlagnahmt haben, können die Nutzer auch nicht mehr an ihre legalen Daten heran kommen. Nun gibt es ein erstes Urteil zur Herausgabe der Daten mit einem enttäuschenden Urteil für die Betroffenen.
Mit der Festnahme von Megaupload-Gründer Kim Dotcom und der Beschlagnahmung seines Vermögens hat man die Szene aufgeschreckt. Doch nun sorgt ein Verfahrensfehler für neue Spannung im Prozess.
Schon die Beschlagnahmung der Server von kino.to sorgte für Aufsehen, nun ist zudem durchgesickert, dass die Fahnder sowohl in Deutschland, als auch im Ausland Geld und andere Luxusgüter sichergestellt haben.
Nachdem die Server von kino.to beschlagnahmt wurden und über die Domain lediglich ein Hinweis der sächsischen Behörden zu lesen ist, sehen sich die Betreiber von Cineastentreff gezwungen die sächsischen Behörden wegen Verstoßes gegen das Telemediengesetzes abzumahnen.