Die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Apples Datenschutzrichtlinien war erfolgreich und bedeutet für das Unternehmen, dass man nun neue Bestimmungen stricken muss, welche den Vorstellungen des Landgerichts Berlin mehr entsprechen.
YouTube ist nicht nur für den privaten Anwender eine interessante Plattform zum Hochladen von lustigen Videos, auch zahlreiche Unternehmen nutzen die Plattform um Produktvideos zu veröffentlichten. Allerdings sieht der Bundesgerichtshof (BGH) möglicherweise ein urheberrechtliches Problem, wenn diese Videos ungefragt von Dritten in ihren Seiten eingebettet werden.
Während sich Datenschützer aktuell um die Zusammenlegung der Nutzerkonten bei Google kümmern, könnte für den Internet-Giganten bereits neue Ärger in Europa ins Haus stehen. So haben sich zahlreiche Unternehmen zusammengeschlossen und sich bei den europäischen Kartellwächtern beklagt, dass Google seine eigenen Produkte unter Android wettbewerbsverzerrend anbietet.
Mit einer Klage vor dem nordkalifornischen Gericht in San Jose macht THX, gegründet von Georg Lucas, seine Rechte gegenüber Apple geltend. Gemäß der Klageschrift soll Apple mit seinen Geräten iMac, iPad und iPhone unerlaubt eine geschützte Lautsprechertechnologie des Unternehmens nutzen.
Patentstreit ist wahrscheinlich eines der Wörter, welches in diesem Jahrzehnt für die meisten negativen Schlagzeilen gesorgt hat. Nun geht ein neuer und großer Streit in die nächste Runde, denn Microsoft unterstellt Google, dass man die Rechte des Software-Giganten verletzt habe. Im schlimmsten Fall könnte dies zum Verbot von Google Maps führen.
Nach einer aktuellen Berichterstattung von
Reuters, war der aktuelle Apple-Geschäftsführer Tim Cook gegen eine rechtliche Auseinandersetzung mit Samsung zu Patentverstößen. Interne Quellen haben angeblich erklärt, dass Steve Jobs die Klagen gegen Samsung durchsetzte.
Wegen des Hinweises in den gesperrten Videos auf YouTube hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA Klage gegen die Google-Tochter beim Landgericht München eingereicht. Doch die Klage kann in Deutschland nicht zugestellt werden, weshalb das Verfahren nun internationale Ausmaße annehmen könnte.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Mitte September eine Abmahnung an Valve gerichtet, in welcher gleich mehrere Forderungen gestellt wurden. Dies richteten sich einmal gegen die Neuerungen von AGBs, aber auch gegen die Unmöglichkeit Spiele, welche an den Benutzer-Account gebunden sind, weiter zu verkaufen. Zumindest in einem Punkt lenkte Valve jedoch nun ein.
Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA hat nun vor dem Landgericht München Klage gegen die Google-Tochter YouTube eingereicht. Damit will man den Text in vielen gesperrten Videos verhindern, da dieser in der Sache nicht richtig sei und bewusst gewählt wurde, um Stimmung gegen die GEMA zu machen.
Mit dem Urteil vor dem Gericht in Kalifornien hat Apple zwar einen wichtigen Sieg errungen, doch die beiden Unternehmen sind damit noch nicht am Ende ihre Rechtsstreitigkeiten in den USA angekommen. Für das kommende Jahr planen beide Unternehmen eine erneute Klage und haben dabei die Liste der Geräte erweitern, welche gegen etwaige Patente verstoßen sollen.
AMD hat gegen vier ehemalige Mitarbeiter vor dem Bezirksgericht in Massachusetts Klage eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Datendiebstahl, kurz vor dem Wechsel zum Konzern NVIDIA. Über 100.000 Dokumente seien illegal kopiert worden. Darüber hinaus lautet der Vorwurf auf Verletzungen von arbeitsrechtlichen Übereinkünften: Abwerbung von Mitarbeitern.
Belgiens Verbraucherschutzorganisation Test-Annkoop hat Klage gegen Apple eingereicht. Der Vorwurf lautet auf irreführende Angaben zur Garantie von Apple-Geräten, mit dem Ziel Gewinne an der eigenen Garantieverlängerung
AppleCare Protection zu erzielen. Die Thematik ist nicht neu und wird bereits seit März 2012 in Europa heiß diskutiert. Im Oktober rief eine EU-Kommissarin die Mitgliedsstaaten der EU zu besonderem Augenmerk auf. Belgien erhebt nun als zweites Land in der EU genau darum Klage.
Mit den neuen Nutzungsbedingungen sorgte Instagram weltweit für Kritik und musste schnell zurück rudern. Doch das übereilte und vor allem unüberlegte Handeln hat dennoch weitere Folgen, denn nun wurde eine Sammelklage im amerikanischen Bundesstaat Kalifornien eingereicht.
Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commision (FTC) scheint es erneut sehr gut mit Google zu meinen und will sich nun, entgegen den Ergebnissen ihrer Ermittlung, gegen eine Klage entscheiden. Sollte sich dies bewahrheiten, so könnte der Internet-Gigant gleich zwei Klagen entkommen sein.
Kaum ein Tag vergeht, in welchem es im Smartphone-Sektor nicht zu handfesten Auseinandersetzungen kommt, wenn nicht gar zur Klage. Die aktuelle Klage stammt von Nokia und richtet sich gegen Research in Motion (RIM). Klage soll in insgesamt drei Ländern der Welt erhoben worden sein und der Vorwurf lautet - wie üblich - Patentverletzungen.
Samsung sieht sich in den USA einer weiteren Klage gegenüber. Abermals geht es um Vorwürfe von Patentverletzungen. Ericsson erklärte, dass in den zwei Jahre andauernden Verhandlungen mit Samsung keine Einigung erzielt worden sei und man daher den Schritt zur Klageerhebung gewählt habe.
Der britische Politiker Lord Alistair McAlpine war in einem Bericht der BBC fälschlicherweise des Kindesmissbrauch beschuldigt worden, dieser Beitrag wurde von zahlreichen Twitter-Nutzern weitergeleitet, welche sich nun eine Entschädigung zahlen sollen, ansonsten will McAlpine die Nutzer verklagen.
Eine ungewöhnliche Klage rollt gerade auf die Warner Brothers Studios zu. Die Erben des Autors J.R.R. Tolkien werfen dem Konzern Vertragsbruch vor, zurück geführt auf einen Vertrag, welcher in den sechziger Jahren geschlossen worden ist. An der Klage beteiligt ist gleichzeitig das Verlagshaus HaperCollins.
Apples Klage in den USA gegen Motorola wurde von einer Richterin abgewiesen. Apples Klage ist dabei durchaus interessant, wirft man dem Google angehörigen Konzern Motorola doch vor, deutlich zu hohe Lizenzgebühren für Standard-Patente zu fordern. Exakt dies ist mit ein Grund, weshalb die Wettbewerbshüter der FTC derzeit eine Klageerhebung gegen Google überdenken. Im aktuellen Prozess scheint jedoch Apple selbst zur Abweisung der Klage beigetragen zu haben.
Google ist nicht erst seit Gestern im Visier der amerikanischen Wettbewerbshüter der FTC. Nun könnte sich allerdings eine erste Klage anbahnen - zumindest habe die FTC-Prüfung eine entsprechende Empfehlung zur Folge gehabt. Der Vorwurf lautet in diesem speziellen Fall, dass der Internetriese die Konkurrenz beim Zugang zu Patenten behindere.
Schon seit Jahren wird dem Internet-Giganten Google die Ausnutzung seiner Vormachtstellung im Bereich der Suchmaschinen vorgeworfen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die US-Kartellbehörde Federal Trade Commision (FTC) und soll ihn ihrem Abschluss Bericht sogar die Empfehlung zur Klage gegen Google aussprechen.
Samsung hatte es vor knapp zwei Wochen bereits angekündigt und nun in die Tat umgesetzt und rechtliche Schritte gegen das Apple iPhone 5 eingeleitet. Damit geht der Patentkrieg der beiden Hersteller in die nächste Runde, wobei mit Resultaten zu den aktuellen Geschehnissen vermutlich erst 2014 zu rechnen sein wird.
Die Methoden der Abmahn-Anwälte sind teilweise schon grenzwertig und lösen nicht selten Kritik aus, so auch bei einer Regensburger Kanzlei, welche mit einem so getauften Porno-Pranger Druck auf die Gegner ihrer Mandanten machen wollte. Nun schob das Essener Landgericht dieser Methode jedoch einen Riegel vor.
Im Sommer diesen Jahres hatte Facebook in Deutschland das App-Zentrum gestartet, in welchen die Applikationen von Drittanbietern verwaltet werden. Nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat das soziale Netzwerk dabei den Datenschutz nicht verbessert, sondern verschlechtert und verstößt mit dem App-Zentrum gegen das deutsche Telemediengesetz. Entsprechend hat die vzbv nun eine Abmahnung verschickt.
Nach der Niederlage vor einem amerikanischen Gericht, welches zu einer Schadensersatzzahlung von 1,05 Milliarden US-Dollar führen soll, hat der Aktienmarkt sehr sensibel reagiert und den Kurs deutlich fallen lassen. In Seoul stürzte die Aktie so tief, dass Samsung 12 Milliarden US-Dollar an Börsenwert verlor.